Darf man in einer Notsituation Haustiere (Hunde, Katzen,) töten?
Mir ist vor einiger Zeit etwas unangenehmes mit einem freilaufendem Hund passiert, da hab ich mich gefragt, ob man z.B. einen freilaufenden Hund in einer Angstsituation töten/mit allen Mitteln abwehren kann, ohne rechtliche Folgen fürchten zu müssen?
9 Antworten
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Notwehr,Nothilfe,Notstand...sehr breit gefächert dieser Bereich.Am besten mit allen 3 Begriffen zu Wiki
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Heißt jetzt aber nicht, dass du einfach alle Tiere auf der Straße töten darfst!! Wirklich nur in Notsituationen. Wie das Beispiel von Clearsky schon zeigt, reagieren viele einfach zu hysterisch auf solche Gesten...
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Der Gaul kann doch nix für seinen Reiter. Den Gaul darfst Du nicht killen!
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Ja, was schreib ich denn da oben? Stürz dich auf ihn und beiß zu?^^
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Der Hund ist eine Sache. Der Besitzer des Hundes ist verpflichtet, ihn so zu führen, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. In den meisten Bundesländern gibts mittlerweile Leinenpflicht für die Vierbeiner ab "Kurz-über-Fußhupe" 20 cm Höhe. Also selbst für Dackel.
Wenn der Hund dich also angeht, ist es Pech für ihn und den Besitzer, wenn du ihn dabei tötest. Dir passiert für diese Tatsache nichts.
Anders ist es, wenn du ungerechtfertigt den Hund platt machst (vielleicht weil er dich nur schräg anguckt oder so) - dann ist das Sachbeschädigung und der Besitzer wird dich anzeigen und Schadensersatz geltend machen können. Mehr aber auch nicht.
Oder wenn du den Hund erschießt bzw. mit einem Messer abstichst. Dann könnte u.U. eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes auf dich zukommen. Das hätte dann aber mit der Tötung selbst nichts zu tun.
Irgendwelche Notfallparagraphen greifen hier nicht.
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Heute ist meine Schwester mit meinem Mops Gassi gegangen und fröhlich wie er ist ist er zu so einer Frau hingerannt um sie zu begrüßen (dass macht er bei jeder Person). Die Frau ist total ausgerastet. Also bei so jemanden kann ich mir gut vorstellen dass die "einfach mal so" einen Hund "aus Notwehr" umbringen wenn er sie anspringt :-O
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das solltest du deinem Hund schnellstens abgewöhnen, denn es gibt genug Menschen, die Angst vor Hunden haben und "der will nur spielen" nicht so toll finde. Ich kann so etwas auch nicht leiden. Ich gestatte es meinen Hunden nicht. Es ist einfach dreist davon auszugehen, dass jeder einen Hund toll findet, der auf ihn zurennt.
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Wenn die Frau deinen Hund weggetreten hätte denke hätte sie auch nichtmal was zahlen müssen. Jeder hat seinen Hund so zu halten das andere nicht belästig, bedrängt oder gestört werden durch sie. Das ableinen kann auch nur folgen wenn man weiss der Hund hört auf Rückruf. Rennt er unkontrolliert einfach auf Leute zu ist das gefährlich. Dein Hund ist somit auch wenn es ein Mops ist eine Gefahr. Viele Menschen reagieren falsch. Gewöhn deinem Hund ab alle Menscen anzuspringen. Und Leine ihn nur ab wenn keine Leute in der Nähe sind die er belästigen tut. Wenn er nicht hört lass ihn an der Leine.
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§§ 32 StGB Notwehr; 34 StGB Rechtfertigender Notstand
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Die Antwort von Decernent ist schlichtweg verkehrt! Die Notwehr nach § 32 StGB kann sich nur gegen Menschen richten. In diesem Falle kämen nur §§ 227, 228 BGB i.V.m. 90a BGB in Betracht.
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Streiche bitte §32 StBG Notwehr. Ich vergass dass es gegen Tiere keine Notwehr gibt. Notwehr gibts nur gegen Menschen, da Tiere im Jurismus als Sachgut behandelt werden.
Deshalb trifft nur §34 zu
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Und wie sieht es aus, wenn das Tier noch nicht angegriffen hat (aber man glaubt, dass es das tun wird...)?
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Ausser natürlich es gibt Zeugen und / oder Videomaterial dass die Situation belegt.
Versteht sich von selbst
Ja, wenn ein Polizist aufm Pferd auf dich zukommt darfte den Gaul nit killen.