Darf man in einer Notsituation Haustiere (Hunde, Katzen,) töten?

9 Antworten

Notwehr,Nothilfe,Notstand...sehr breit gefächert dieser Bereich.Am besten mit allen 3 Begriffen zu Wiki

Heißt jetzt aber nicht, dass du einfach alle Tiere auf der Straße töten darfst!! Wirklich nur in Notsituationen. Wie das Beispiel von Clearsky schon zeigt, reagieren viele einfach zu hysterisch auf solche Gesten...


wegweiser2003  18.08.2009, 04:46

Ja, wenn ein Polizist aufm Pferd auf dich zukommt darfte den Gaul nit killen.

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Der Hund ist eine Sache. Der Besitzer des Hundes ist verpflichtet, ihn so zu führen, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. In den meisten Bundesländern gibts mittlerweile Leinenpflicht für die Vierbeiner ab "Kurz-über-Fußhupe" 20 cm Höhe. Also selbst für Dackel.

Wenn der Hund dich also angeht, ist es Pech für ihn und den Besitzer, wenn du ihn dabei tötest. Dir passiert für diese Tatsache nichts.

Anders ist es, wenn du ungerechtfertigt den Hund platt machst (vielleicht weil er dich nur schräg anguckt oder so) - dann ist das Sachbeschädigung und der Besitzer wird dich anzeigen und Schadensersatz geltend machen können. Mehr aber auch nicht.

Oder wenn du den Hund erschießt bzw. mit einem Messer abstichst. Dann könnte u.U. eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes auf dich zukommen. Das hätte dann aber mit der Tötung selbst nichts zu tun.

Irgendwelche Notfallparagraphen greifen hier nicht.

Heute ist meine Schwester mit meinem Mops Gassi gegangen und fröhlich wie er ist ist er zu so einer Frau hingerannt um sie zu begrüßen (dass macht er bei jeder Person). Die Frau ist total ausgerastet. Also bei so jemanden kann ich mir gut vorstellen dass die "einfach mal so" einen Hund "aus Notwehr" umbringen wenn er sie anspringt :-O


Neufiliebe  18.08.2009, 06:28

das solltest du deinem Hund schnellstens abgewöhnen, denn es gibt genug Menschen, die Angst vor Hunden haben und "der will nur spielen" nicht so toll finde. Ich kann so etwas auch nicht leiden. Ich gestatte es meinen Hunden nicht. Es ist einfach dreist davon auszugehen, dass jeder einen Hund toll findet, der auf ihn zurennt.

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Sandysky79  06.02.2010, 13:30
@Neufiliebe

Wenn die Frau deinen Hund weggetreten hätte denke hätte sie auch nichtmal was zahlen müssen. Jeder hat seinen Hund so zu halten das andere nicht belästig, bedrängt oder gestört werden durch sie. Das ableinen kann auch nur folgen wenn man weiss der Hund hört auf Rückruf. Rennt er unkontrolliert einfach auf Leute zu ist das gefährlich. Dein Hund ist somit auch wenn es ein Mops ist eine Gefahr. Viele Menschen reagieren falsch. Gewöhn deinem Hund ab alle Menscen anzuspringen. Und Leine ihn nur ab wenn keine Leute in der Nähe sind die er belästigen tut. Wenn er nicht hört lass ihn an der Leine.

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§§ 32 StGB Notwehr; 34 StGB Rechtfertigender Notstand


Volker13  18.08.2009, 04:58

Die Antwort von Decernent ist schlichtweg verkehrt! Die Notwehr nach § 32 StGB kann sich nur gegen Menschen richten. In diesem Falle kämen nur §§ 227, 228 BGB i.V.m. 90a BGB in Betracht.

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Decernent  18.08.2009, 04:58

Streiche bitte §32 StBG Notwehr. Ich vergass dass es gegen Tiere keine Notwehr gibt. Notwehr gibts nur gegen Menschen, da Tiere im Jurismus als Sachgut behandelt werden.

Deshalb trifft nur §34 zu

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watchout 
Beitragsersteller
 18.08.2009, 04:48

Und wie sieht es aus, wenn das Tier noch nicht angegriffen hat (aber man glaubt, dass es das tun wird...)?

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Decernent  18.08.2009, 04:51
@watchout

Auslegungssache. Das ist wie mit der Versuchten Körperverletzung. "Er hat die Hand gehoben und wollte zuschlagen. Dann hab ich ihn halt abgeknallt."

Ist Auslegungssache der Ermittler

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Decernent  18.08.2009, 04:54
@Decernent

Ausser natürlich es gibt Zeugen und / oder Videomaterial dass die Situation belegt.

Versteht sich von selbst

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