Mittlere Reife nicht schaffen, darf der Arbeitgeber meine Ausbildung kündigen?
Hallo! Momentan sieht es wohl so aus, dass ich evtl. die Mittlere Reife in meiner Schule nicht schaffen werde. Bis zum Notenschluss habe ich zwar noch etwas Zeit und kann nochmals Vollgas geben, aber das Schreiben wo drin steht, dass ich evtl. nicht schaffen werde wurde mir letzte Woche ausgehändigt. Meine Lehrerin meinte allerdings, ich könne evtl. noch ausgleichen und es schaffen wenn ich mich dahinterklemme. Wenn ich es nicht schaffe habe ich ein Problem, denn ich habe schon seit Anfang April einen Ausbildungsplatz in der Tasche und den Arbeitsvertrag schon unterschrieben, auch vom Arbeitgeber. Meine Angst ist nun, dass der Arbeitgeber mich jetzt einfach kündigen wird, bzw. mich nicht mehr möchte. Die Ausbildung werde/möchte ich übrigens im Krankenhaus absolvieren.
Ich muss noch dazusagen, dass ich letztes Jahr vom Gym runter bin um die 10. Klasse in der IGS zu wiederholen, da es mir im Gym immer schwerer gefallen ist.
Falls ich die Mittlere Reife nicht schaffen werde, kann ich diese mit der Ausbildung anerkannt bekommen oder irgendwo nachholen?
Ich benötige einfach nur ein paar hilfreiche Nachrichten und BITTE keine dummen Kommentare, danke!
Welche Ausbildung ist es denn?
Gesundheits -und Krankenpflegehilfe im Krankenhaus
4 Antworten
Ja, der Arbeitgeber darf dich kündigen. Sowieso am ersten Tag der Probezeit, aber auch unabhängig davon wenn du versprochene Abschlüsse nicht geschafft hast.
Mit einer bestandenen Ausbildung mit Schnitt 2,5 schlechtestens (wobei Schnitt abhängig ist vom Bundesland) berechtigt dich diese zu weiteren Fortbildungen oder Ausbildungen für welche eine mittlere Reife notwendig wäre.
Nachholen hängt bisschen davon ab inwiefern du endgültig nicht bestanden hättest, imho sind viele Optionen über Abendschulen verfügbar - aber halt nicht JETZT solange du an Regelschulen gehen könntest
Ich wüsste nicht, dass eine berufliche Ausbildung grundsätzlich an eine (abgeschlossene) Schulausbildung geknüpft ist ...
... was nicht bedeutet, dass ein Arbeitgeber dies als Voraussetzung will.
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Und ja, jeder Ausbildungsvertrag kann innerhalb der Probezeit - von beiden Seiten - gekündigt werden.
jeder Ausbildungsvertrag kann innerhalb der Probezeit - von beiden Seiten - gekündigt werden___ Das ist mir bewusst
Es ist auch möglich, mit dem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung und einer abgeschlossenen Berufsausbildung (von mindestens 2 Jahren) die Ausbildung zu absolvieren.
Nun, mit dem Hauptschulanschluss oder ... ist nicht mit dem Hauptschulabschluss und ...
Wenn für die Ausbildung dieser Abschluss erforderlich ist, natürlich. Du kannst die Ausbildung dann ja so nicht machen.
Im Vertrag steht nicht drin das dieser Abschluss erforderlich ist.
Dein Ausbildungsvertrag ist an die Bedingung geknüpft, dass du deinen Realschulabschluss schaffst. Schaffst du das nicht, dann hast du keinen Ausbildungsvertrag mehr.
Dein Ausbildungsvertrag ist an die Bedingung geknüpft, dass du deinen Realschulabschluss schaffst.
Ist er das?
Es wird ein Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand erwünscht, mehr steht nicht im Vertrag.
https://www.azubiyo.de/berufe/gesundheits-und-krankenpfleger/
Ist tatsächlich von der Kammer hier so, dass man einen mittleren Schulabschluss benötigt (oder Hauptschule + andere 2 jährige Ausbildung)