Mitbewohnerin zieht aus, Internet ist auf ihr angemeldet, Telekom will Vertrag nicht kündigen, was tun?
Wie in der Beschreibung steht. Meine Mitbewohnerin zieht aus und das Internet läuft über sie. Die Telekom meint sie können den Vertrag nicht vorzeitig beenden, weil das nur gehen würde, wenn sie an ihrer neuen Adresse dasselbe Internetangebot nicht anbieten könnten (können sie aber). Sie braucht das Internet an ihrer neuen Adresse jedoch nicht. Kann man hier was tun?
8 Antworten
Erste Frage ist was soll mit dem Anschluss passieren? Sie zieht aus aber du bleibst dort also wirst du ja auch Internet brauchen. Wenn du jetzt nicht unbedingt einen anderen Anbieter willst übernimm den Vertrag doch.
sollte das keine Option sein müsste man sehen wo deine Mitbewohnerin hin ist. Gibt es an der Adresse die selben Leistungen wie im Vertrag steht dann kann sie wenig machen und nimmt den Vertrag mit. Dann würde aber in deiner Wohnung der Anschluss frei und du kannst neu wählen.
wenn sie die Leistung nicht bekommen kann da dort das Netz schwächer ist sieht es besser für sie aus. Vielleicht zieht sie aber auch zu den Eltern oder einem Partner wo schon Internet vorhanden ist auch hier müsste man mal sehen ob da was geht vielleicht aus Kulanz
Können Sie die Leistung auch in vollem Umfang liefern? Wenn ja, dann leider Pech gehabt. Wenn DU das Internet noch brauchst, würde ich eine Abmachung finden dass du ihr das Geld bis Vertragsende überweist.
EIGENTLICH kenne ich die Telekom als sehr kulant. Da wird es doch irgendwie eine Lösung geben oder eine Art Umschreibung auf deinen Namen.
Wenn es bereits einen Internetanbieter gibt, dort wo sie hinzieht, also wieder nur eine Mitbewohnerin ist, wird es dann nicht sowieso schwierig? Wie will die Telekom da die Leistung erbringen? Dann sehe ich die Sonderkündigungsbedingung als erfüllt.
Das ist dann nicht dein Problem sondern das deiner Mitbewohnerin. Die muss den Vertrag mitnehmen, du kannst einen neuen abschließen, auch bei einem anderen Anbieter.
Dann kannst du so nett sein und ihn bis Vertragsende an sie bezahlen / oder sie hat Pech.
Die T ist da im recht mit ihrer Aussage
Hallo Bist3r,
hier greift das TKG (Telekommunikationsgesetz) zum Thema Umzug: Kann der Anschluss 1:1 an den neuen Wohnort mitgenommen werden, wunderbar, dann zieht der Anschluss einfach mit um.
Falls nicht, kann entweder ein neuer Vertrag am neuen Wohnort abgeschlossen werden oder der bestehende Vertrag mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
Da ist das TKG ganz klar, da haben wir keinen Handlungsspielraum.
Dann hat sich aber deine Mitbewohnerin gegen einen Umzug des Anschlusses entschieden? Wie lange ist denn die Laufzeit noch? Am neuen Wohnort gibt es schon einen Anschluss, jedoch nicht von uns?
Natürlich sind auch Lösungen denkbar wie hier vorgeschlagen, wenn ihr euch da einigen könnt.
Viele Grüße
^Jutta