Mitbewohnerin zahlt keine Miete, welche Schreiben muss ich aufsetzen damit ich rechtlich geschützt bin?

4 Antworten

Die Mitbewohnerin ist als Mieterin im Mietvertrag? Wie wollt Ihr sie dann raus schmeißen? Da muss Euer Vermieter auch "mitspielen" und die Mitbewohnerin selbst muss natürlich einverstanden sein. Vorausgesetzt das trifft alles zu, wird sie zum vereinbarten Zeitpunkt ausziehen müssen. Über den Mietrückstand macht Ihr eine Aufstellung, die sie als Schuldanerkenntnis unterschreiben soll.

Unterschreibt sie nicht, veranlasst Ihr einen gerichtlichen Mahnbescheid, der ihr an die neue Adresse zugestellt wird. Am Ende habt Ihr einen Schuldtitel, der 30 Jahre lang gültig ist und mit dem Ihr ggf. einen Gerichtsvollzieher beauftragen könnt. Dieser hat dann Möglichkeiten, ihr Hab und Gut zu pfänden, den Lohn zu pfänden oder aber auf ihr Konto zu zu greifen, sofern etwas über der Pfändungsfreigrenze drauf ist.

Wer hat denn bei Eurem Einzug die Kaution bezahlt? Jeder seinen Anteil? Also auch die Mitmieterin ihren Anteil? Den bekommt sie dann natürlich auch nicht ausbezahlt. Vereinbart mit dem Vermieter, dass er ihr nichts zurück bezahlt, so lange das mit den Rückständen nicht geklärt ist.

Diese Austrittserklärung ist für die Katz, wenn der Vermieter nicht zustimmt. Besorgt euch schnellstens einen Nachmieter, der mit Einverständnis des Vermieters und der Schuldnein in den Vertrag eintritt. Dann wäre die Schuldnerin aus dem Mietvertrag entlassen. Der Schuldnerin sollte sofort eine gerichtliche Mahnung über die 2 Gesamtmieten zugestellt werden.

Funktioniert das nicht, muss der Mietvertrag gekündigt werden und ihr müsst alle ausziehen.

Was genau bedeutet "Mitbewohnerin"?

Ist Sie zusammen mit euch Mieterin oder Untermieterin?

Einfach raus schmeißen geht nicht!


GrauerKater713 
Beitragsersteller
 27.05.2024, 14:45

Sie hat auch schon unterschrieben das sie aus dem Mietvertrag austritt. Wir stehen gerade noch alle zusammen drin, mein Mitbewohner und ich haben zusammen die Miete gezahlt. Wir brauchen aber das Geld wirklich wieder.

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anitari  27.05.2024, 17:22
@GrauerKater713

Sie kann nicht aus dem Mietvertrag "austreten" und ihr könnt sie nicht einfach raus schmeißen. Ihr haftet alle gemeinsam für die Mietzahlung.

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