Mit Standlicht fahren?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Standlicht darf nicht als Ersatz für ein nicht vorhandenes Tagfahrlicht verwendet werden.

Nach § 17 Absatz 2 Satz 1 StVO ist das nicht zulässig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

ronnyarmin  26.09.2023, 12:23

Es ist aber auch nicht verboten, mit Standlicht zu fahren, wenn kein Licht eingeschaltet werden müßte.

1
ronnyarmin  15.10.2023, 22:04
@apfelbus

Nein, ist es nicht, wenn kein Licht eingeschaltet werden müßte. § 17 StVO bezieht sich auf die Umstände, in denen das Fahrzeug während der Fahrt beleuchtet sein muss:

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen....Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

0

Salue

In der Länder in denen das Licht am Tag vorgeschrieben ist (z.B. Schweiz, Skandinavien etc.) muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.

Tellensohn

Es macht bei guten Lichtverhältnissen keinen Sinn mit Standlicht zu fahren, weil man es v.a. bei Sonnenschein ohnehin nicht erkennt.

Entweder fährt man mit Abblendlicht oder, so wie ich, gleich ohne Licht.

Was soll das Standlicht bringen? Das soll das parkende Fahrzeug bei Dunkelheit erkennbar machen. Tagsüber sind die Funzeln nicht zu sehen. Fahren darfst du damit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hi darfst Du, darfst Du aber genauso gut auslassen.

In D ist ja am Tage kein Licht vorgeschrieben. Da wo es vorgeschrieben ist, muss es schon Tagfahr- oder Abblendlicht sein. Standlicht reicht bei einer Lichtpflicht nicht aus.