Mit Standlicht fahren?
Hallo,
meine Auto hat kein Tagfahrlicht, nun meine Frage, darf ich Tagsüber bei guten Lichtverhältnissen etc mit Standlicht fahren? Bei Tunnel Dämmerung etc ist klar das ich das Abblendlicht anmachen muss.
6 Antworten
Das Standlicht darf nicht als Ersatz für ein nicht vorhandenes Tagfahrlicht verwendet werden.
Nach § 17 Absatz 2 Satz 1 StVO ist das nicht zulässig.
Nein, ist es nicht, wenn kein Licht eingeschaltet werden müßte. § 17 StVO bezieht sich auf die Umstände, in denen das Fahrzeug während der Fahrt beleuchtet sein muss:
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen....Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Salue
In der Länder in denen das Licht am Tag vorgeschrieben ist (z.B. Schweiz, Skandinavien etc.) muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.
Tellensohn
Es macht bei guten Lichtverhältnissen keinen Sinn mit Standlicht zu fahren, weil man es v.a. bei Sonnenschein ohnehin nicht erkennt.
Entweder fährt man mit Abblendlicht oder, so wie ich, gleich ohne Licht.
Was soll das Standlicht bringen? Das soll das parkende Fahrzeug bei Dunkelheit erkennbar machen. Tagsüber sind die Funzeln nicht zu sehen. Fahren darfst du damit.
Hi darfst Du, darfst Du aber genauso gut auslassen.
In D ist ja am Tage kein Licht vorgeschrieben. Da wo es vorgeschrieben ist, muss es schon Tagfahr- oder Abblendlicht sein. Standlicht reicht bei einer Lichtpflicht nicht aus.
Es ist aber auch nicht verboten, mit Standlicht zu fahren, wenn kein Licht eingeschaltet werden müßte.