Mit welchem Licht fahre ich?
Wenn ich mit dem Auto fahre, also es gibt AUTO, Begrenzungslicht und Abblendlicht mit welchem fahre ich.
Kann ich am Tag mit Abblendlicht fahren also z.B. im Ortsgebiet?
Danke im voraus.
10 Antworten
Das "Begrenzungslicht" ist nur als Standlicht gedacht, wenn du z.B. in einer dunklen Straße parken musst. Fahren darf man damit nicht.
Hat dein Auto spezielles Tagfahrlicht, dann fahre Tagsüber damit, nur bei Regen, Nebel oder Schneefall (wenn es sowas noch gibt) schalte dann auf "Fahrlicht" = Abblendlicht um. Nebelscheinwerfer und Nebelrücklicht nur bei Sichtweite unter 50m (Abstand von einem Leitpfosten zum nächsten) Dann aber auch max 50km/h !
Hast du kein Tagfahrlicht, dann fahre auch Tagsüber mit Abblendlicht, denn wo heute die meisten Fahrzeuge mit Licht unterwegs sind, sind unbeleuchtete Fahrzeuge (auch mit Standlicht) oft schlecht zu sehen.
Vorschrift ist es in Deutschland jedoch noch nicht, aber fahren mit Standlicht (Begrenzungslicht) ist verboten.
Das mit den Parkleuten hatte ich bewusst weggelassen, weil es ja hier um Licht beim Fahren ging, und die einseitige Parkleuchte geht natürlich bein Fahren gar nicht.
"Das ist auch nur zur Hälfte richtig, denn den Nebelscheinwerfer verwendet man nicht nur bei so starker Sichtbeeinträchtigung.…
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein."
Aha, nicht nur bei so starker Sehbehinderung, sondern auch bei erheblicher Sichtbehinderung? Äh, wo ist da der Unterschied?
Aha, nicht nur bei so starker Sehbehinderung, sondern auch bei erheblicher Sichtbehinderung? Äh, wo ist da der Unterschied?
Der Unterschied liegt darin, dass für die Nebelschlussleuchte eine konkrete Angabe gemacht wird.
Mit "so stark" meinte ich die von dir angegebenen 50 m.
Die in Absatz 3 Satz 1 beschriebene "erhebliche Sichtbehinderung" ist kein eindeutig festgelegter Begriff und daher "Auslegungssache". Weniger als 50 m Sichtweite ist allerdings deutlich mehr als nur "erhebliche Sichtbehinderung".
Und die angegebenen 50m - die ohnehin niemand wirklich machmessen kann - sind eben ein guter Ansatz für Erheblich Wie weit man sich das sehen bei Nebel, Starkregen oder Schneefall noch zugesteht hat ja nie einen festen, unverrückbaren Wert. Da wird es ja mit der Sicht kontinuierlich mit der Sicht schlechter, der eine interpretiert das noch als sichtbar, wenn man die Pfosten grad noch so erahnen kann, der andere fühlt das schon als erhebliche Einschränkung, wenn die Form der Dinger nicht mehr so deutlich ist. Da wird es auch bei der Nebel-Schlussleuchte einen Spielram geben, nur musste man eben ein Richtmaß für erhebliche Sichtbehinderung angeben.
Mit dem Begrenzungslicht darfst du nicht fahren. Bei AUTO schaltet sich das Licht automatisch an, wenn der Lichtsensor dementsprechend ein Signal gibt, dass es draußen nicht hell genug ist.
Abblendlicht ist das Standard Licht zum Fahren.
Abblendlicht sollte man tagsüber immer fahren.
In der Straßenverkehrsordnung ist der Einsatz von "Beleuchtungseinrichtungen" eigentlich ganz eindeutig vorgeschrieben. (§ 17 StVO)
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. ...
Bei der Stufe "AUTO" regelt das Fahrzeug aufgrund der Helligkeit automatisch die Lichtsteuerung. Dabei wird nie das Standlicht alleine betrieben, wie in Absatz 2 vorgeschrieben. Bei gutem Licht ist dann ggf. das vorhandene Tagfahrlicht aktiv, ansonsten gar nichts.
Die erste Lichtstufe ist das Standlicht, bei dem nur eine schwache Lampe vorn leuchtet (hinten das Rücklicht). Wie in Absatz 2 beschrieben, darf man dieses nur im Stand verwenden (z.B. wenn du anhältst und den Motor abstellst).
Die zweite Lichtstufe ist das Abblendlicht, welches jederzeit aktiviert werden darf und bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber aktiviert sein muss (Absatz 3).
Zusätzlich zum Abblendlicht kannst du das Fernlicht aktivieren, um bei Nacht eine bessere (und weitere) Sicht zu haben. Es darf nur aktiviert sein, wenn dadurch niemand geblendet wird (Absatz 2).
Zusätzlich kannst du, sofern vorhanden, den Nebelscheinwerfer aktivieren (bei vielen PKW gibt es das nicht).
Die Nebelschlussleuchte, meist auch am Lichtschalter steuerbar, wird nur bei einer Sichtweite unter 50 m verwendet, da es sonst erheblich blendet (Absatz 3).
Das Parklicht beschreibt die einseitige Verwendung des Standlichts (oft über den Blinkerhebel steuerbar), dann ist nur die Seite des Autos beleuchtet, die zur Straßenmitte hin gewandt ist (Absatz 4).
Auto:
Auto bedeutet Automatisch und sorgt dafür, dass das Licht automatisch an und aus geht. Funktioniert je nach Auto gut oder schlecht, man sollte sich jedoch nicht darauf verlassen.
Standlicht (Begrenzungslicht):
Wenn du das Fahrzeug an unbeleuchteten Stellen abstellst, dann lässt du das Standlicht leuchten damit dein Fahrzeug gesehen werden kann und es zu keinen Unfall kommt.
Abblendlicht:
Das Abblendlicht dient nicht nur dazu damit du gesehen wirst, sondern auch dass die Fahrbahn für dich ausgeleuchtet wird. Sobald die Sicht schlechter wird, es dunkel oder neblig wird,es regnet oder schneit, dann schaltest du das Abblendlicht ein. Aufgrund der Sicherheit ist es ratsam auch Tagsüber zb auf Landstraßen das Abblendlicht zu verwenden sollte man kein Tagfahrlicht haben.
Fernlicht:
Bist du Nachts zB auf der Landstraße unterwegs und es ist auch kein Auto vor dir welches du blenden könntest, dann schaltest du das Fernlicht ein für bessere Sicht. Sollte ein Fahrzeug entgegen kommen, musst du das Fernlicht sofort ausschalten - sprich, du switchst wieder auf das Abblendlicht. An beleuchteten Stellen oder in der Stadt, darfst du das Fernlicht nicht anwenden. Auf der Autobahn hingegen darf das Fernlicht verwendet werden, wenn du den Gegenverkehr nicht blendest.
Tagfahrlicht:
Wie es der Name schon sagt, ist nur für den Tag gedacht damit du besser gesehen wirst. Diverse moderne Fahrzeuge sind mit Tagfahrlich ausgestattet. Dieses Licht kannst du nicht direkt steuern.
An sich ist das korrekt, aber für das Parken innerorts sollen lediglich Parkleuchten (zur Straßenmitte hin) benutzt werden.
§ 17 (4) StVO
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Das ist auch nur zur Hälfte richtig, denn den Nebelscheinwerfer verwendet man nicht nur bei so starker Sichtbeeinträchtigung.
Für die Nebelschlussleuchte ist das aber korrekt.
§ 17 (3) StVO