Mit Freund zusammenziehen, aber kein Geld?

0o0oOo0o0  01.06.2024, 01:51

Verheiratet seid ihr aber nicht, oder?

Reyna88961 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 01:54

Nein😂 auch nicht verlobt.

6 Antworten

Persönlich würde ich so vorgehen das du erstmal ausziehst in eine wohnung die angenehm Groß ist. Also nicht zwangsweise 3 Zimmer aber auch nicht 35qm.

Schau das du da mit deinen finanzen zurecht kommst usw.

Dein Freund kann dich dann besuchen kommen, auch über nacht.

Am Stück wohl nur 6-8 Wochen aber wenn er nur 5 von 7 Tagen da ist ist das ggf anders. Wäre zu klären.

Das hat gleich 2 Vorteile:

  1. Als Besuch sind seine Finanzen völlig egal für die Wohnung
  2. Das erste zusammenleben kann stress sein und ihr hockt nicht beide im Mietvertrag wenn es schief geht.

Und wenn alles super geht kannst du ja nach ein paar Monaten mit dem Vermieter ansprechen den Freund mit in den Mietvertrag aufzunehmen.

Bis dahin wisst ihr ja auch wie das finanziell wg. Lebensmittteln, Strom usw. klappt mit deinen 2,2 und seinen 0,5 und der vermieter weiß ja schon das du die wohnung stemmen kannst.


Reyna88961 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 11:13

Danke für die tolle Antwort!! 🥺 habe die Befürchtung, dass ich nichts finde in der Umgebung wo wir leben. Aber das ist definitiv eine Überlegung wert, hätte nicht gedacht, dass hier alle sagen, dass mein Gehalt für eine Wohnung ausreicht! wow.
Ich spreche mit ihm darüber…

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dieLuka  01.06.2024, 12:49
@Reyna88961

Empfohlen wird ne Miete von 1/3 in deinem fall also warm 730 etwa.

Normalerweise kann man bis zu 50 % im Notfall hoch gehen, das würde ich hier nicht empfehlen da ja von den restlichen 2/3 auch ein Teil seiner Kosten z.b. für Lebensmittel gestemmt werden müssen.

Sofern ihr nicht zu anspruchsvoll bzgl. Größe( 80,90 qm), Lage (Münchener Innenstadt) und ausstattung (Balkon, Garten) seid sollte sich da was finden lassen.

Sein geld berücksichtige ich hier nicht weil es mMn wichtig ist das du die Wohnung allein stemmen kannst. Vor allem wenn du zuerst einziehst und ihn erstmal nur zu besuch hast.

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Die probezeit ist das primäre Problem. Die Grenze für Wohngeld ist abhängig vom mietniveau der Stadt, aber meines Wissens nach seid ihr mit 2,7k aus allem raus, das bekommt ihr vermutlich nicht. Im Zweifel googeln. Ich habe das damals so gelöst, dass mein Vater für mich gebürgt hat.

Ja, 2,7k reicht in den meisten Städten für zwei Personen. Berlin oder München oder so wäre ein Problem. Plane 1/3 bis 1/2 des Geldes für warme Miete, das ist ungefähr der Rahmen, den man anpeilen sollte (eigentlich sagt man 1/3, aber mit den aktuellen Mieten ist das oft nicht mehr zu machen). Es kann sein, dass dein Partner als Risiko wahrgenommen wird, dann wird es helfen, wenn du Mieterin bist und an ihn untervermietest. Heißt im Prinzip, dass du den Mietvertrag alleine unterschreibst. Das ist ne frage der Haftung, sprich wer verklagt werden kann, wenn das Geld nicht kommt.

Alternativ kannst auch du erstmal alleine eine Wohnung suchen. Und er kommt zu Besuch. Das wird dann mehr ein fließender Übergang zum zusammen ziehen werden.

Mit 2700€ netto seid ihr vermutlich bei jeglichen Sozialleistungen raus, insbesondere da der Status deines Freundes nicht dauerhaft ist.

Wohngeld würde da noch am ehesten klappen, aber da reden wir von ein paar Euro... Die machen es vermutlich am Ende auch nicht mehr aus


Regina3  01.06.2024, 02:01

Oh ja - seine 500 hatte ich gar nicht im Blick ...

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Reyna88961 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 02:04

Dann müsste ich ja unsere Fixkosten und generell Ausgaben größtenteils alleine stemmen, dass wollen wir beide nicht ☹️

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Jurafuchs  01.06.2024, 02:05
@Reyna88961

Was du willst - ist mit Verlaub - dein bzw. euer Problem. Der Staat ist doch nicht dafür da dir das zu finanzieren, worauf du gerade Lust hast...

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Reyna88961 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 02:07
@Jurafuchs

Ist mir schon klar… wollte doch nur wissen ob es da ne Möglichkeit gibt oder nicht.

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Ihr könntet dann als Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum einen evtl.vorrangigen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde prüfen lassen.

Einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Oder dann als Aufstockung einen möglichen Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter.

Da würdet ihr im Regelfall nach dem Zusammenzug im ersten Jahr noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, dein Einkommen und evtl. Vermögen würden da noch keine Rolle spielen.

Ihm sollten dann derzeit min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und die Hälfte von der dann zu zahlenden Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zustehen.

Sein Krankengeld würde darauf entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd angerechnet.

Ihr solltet abwarten bis du einen Vollzeitjob sicher hast.

Ohne Not Wohngeld gibt es nicht.

Warum helfen die Eltern nicht?