Mit Fahrrad vom Zebrastreifen losfahren?
Hallo,
es gibt einen Bahnübergang in meiner Nähe, bei dem ich, nachdem rot geworden ist, normalerweise absteige und auf den zugehörigen Fußgängerweg gehe, um den Bahnübergang schneller zu überqueren, wenn sich die Schranken öffnen. Danach kommt man auf einen Zebrastreifen, bei den ich mich dann inmitten des Zebrastreifens auf mein Fahrrad setze und losfahre.
Ist das so erlaubt oder sieht die StVO vor, dass man 10 Meter weiter vom Straßenrand aus losfährt?
2 Antworten
Hier könnten verschiedene Regelungen greifen. Erst einmal wirst du beim Aufsteigen aufs Fahrrad vom Fußgänger zum Fahrzeugführer.
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. | § 2 Absatz 2 StVO
Wenn du mitten auf der Straße aufsteigst und losfährst, fährst du unnötig weit links.
Wer vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. | § 10 StVO
Du könntest andere Verkehrsteilnehmer gefährden, wenn du in der Mitte des Zebrastreifens anhältst. Dies ist aber eher unüblich, da am Zebrastreifen erhöhte Vorsicht gilt und du bis dahin ja Vorrang hast. Außerdem machst du das ja sicherlich nur, wenn keine Autos kommen.
Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. […] Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen. | § 25 Absatz 3 Satz 1 und 3 StVO
Die Tatsache, dass du auf dem Zebrastreifen anhältst, um auf das Fahrrad zu steigen, widerspricht der Pflicht, die Fahrbahn zügig zu überschreiten.
Das ist bedingt erlaubt.
Du darfst zwar auf dem Zebrastreifen fahren, du darfst aber dabei keine Fußgänger behindern oder gar gefährden.
Außerdem hast du als Radfahrer auf dem Zebrastreifen keinen Vorrang mehr vor dem querenden Verkehr.
und auf der Straße weiterfahre.
Das geht so aus deiner Fragestellung nicht hervor.
Ich war davon ausgegangen, dass du den Rest über den Zebrastreifen fährst.
Ich glaub du hast die Frage nicht gelesen oder nicht verstanden. Deine Antwort würde Sinn ergeben, wenn ich die Frage "Darf man mit dem Fahrrad wie ein Fußgänger über den Zebrastreifen fahren" gestellt hätte. Es geht aber darum, dass ich das Fahrrad als Fußgänger auf den Zebrastreifen schiebe und dann inmitten des Zebrastreifens aufsteige und auf der Straße weiterfahre. Ich könnt's ja einfach mal vor der Polizeistreife ausprobieren und sehen, ob die mich anhalten.