Mit ex Kinderwagen teilen?

6 Antworten

Er soll sich selbst einen kaufen. Du bist nicht verpflichtet ihm alles zu Verfügung zu stellen

Tipp von mir:

Er soll sich in einem Baby-Fachgeschäft beraten lassen. Auf Nachfrage werden da auch Preisgünstigere Modelle Vorgestellt. Ich vermute mal das Kind ist an den Wochenenden/vereinzelten Tagen bei ihm, daher reicht denke ich ein Günstigerer Wagen durchaus ganz gut aus.

Der Besitzer ist, auch wenn das Kind nicht geboren ist, das Kind. Somit hat er keinen Anspruch darauf.


Oponn  31.07.2024, 09:18
Der Besitzer ist, auch wenn das Kind nicht geboren ist, das Kind.

Was für ein Unsinn.

0
CEW1971  31.07.2024, 09:38
@Oponn

Irrtum. Es geben Sachen, wenn ein Kind in der Entstehung ist, kann es beschenkt werden oder beerbt werden. Dazu zählt auch der Kinderwagen.

0
Oponn  31.07.2024, 10:18
@CEW1971
Es geben Sachen, wenn ein Kind in der Entstehung ist, kann es beschenkt werden oder beerbt werden.

Das hat auch niemand bestritten. Allerdings ist davon hier nirgendwo die Rede. zudem kann ein ungeborenes Kind nun so gar nichts besitzen.

0
CEW1971  31.07.2024, 10:27
@Oponn

Nur in der Theorie. Rechtlich aber ja. Voraussetzung ist, dass ein Kind in der Entstehung gezeugt ist. Damit kann ein Kind beschenkt werden rechtlich und auch beerbt werden.

0
Oponn  31.07.2024, 10:29
@CEW1971

Du wiederholst dich. Das bestreitet niemand.

Allerdings ist davon hier nirgendwo die Rede. Zudem kann ein ungeborenes Kind nun so gar nichts besitzen.

0
Oponn  31.07.2024, 10:35
@CEW1971

Nein bin ich nicht. Wie soll denn ein ungeborenes Kind etwas besitzen? Davon, dass dem Kind irgendetwas geschenkt wurde, ist auch nicht die Rede.

0
CEW1971  31.07.2024, 10:46
@Oponn

Das habe ich mich in Staatskunde und Recht in der Ausbildung auch gefragt. Dennoch, wenn dein Kind ein Brief bekommt, da gilt schon genau genommen das Briefgeheimnis. Erst mit deren Zustimmung dürfte ein Brief an das Kind geöffnet werden. So lange, bis das Kind die Zustimmung geben kann, müsste der Brief verschlossen liegen bleiben. Genauso kann ein Geschenk gegeben werden, wenn eine Person entsteht, aber noch nicht geboren ist. Das nennt sich Nasciturus-Prinzip. Wo es nicht greift, ist wenn man Eigentümer einer juristischen Person ist und verschenkt es dem ungeborenem Kind. Da der Vertreter eine lebende Person sein muss.

0
Oponn  31.07.2024, 10:49
@CEW1971

Offensichtlich hast du irgendwo gepennt und keinerlei Ahnung, was ein Besitzer überhaupt ist. Google das doch mal. Dass nirgendwo irgendjemandem etwas geschenkt wurde, ignorierst du auch immer noch konsequent.

0
Rendric  31.07.2024, 12:41
@CEW1971

Das mag ja sien, nur wird der Kinderwagen, den die Mutter gekauft hat, weder ein Geschenk noch ein Erbe für das Kind sein. Wir können davon ausgehen, dass die Mutter diesen Wagen für sich gekauft hat. Klar will sie ihn an und mit dem Kind nutzen, aber es ist ihrer und es war nie vorgesehen, dass ihre Anschaffung den Eigentümer wechselt.

0
CEW1971  31.07.2024, 17:20
@Rendric

Das ist falsch. Wenn es nicht an das Kind verschenkt wird, fällt in einer Beziehungsgemeinschaft der halbe Besitz an den anderen Partner. Hier ist aber an ein Kind gedacht, für das der Kinderwagen gedacht ist. Damit kann eine Schenkung zu Zeiten stattfinden, an denen das Kind noch gar nicht existiert, aber gezeugt ist.

0
Rendric  31.07.2024, 20:25
@CEW1971

Warum haben getrennte Paare, die auch getrennt leben und vermutlich nicht verheiratet sind oder waren eine beziehungsgemeinschaft?

Wenn ich einen Kinderwagen anschaffe, dann mit Gedanken an die ganze Familie umd an alle Kinder, die noch folgen könnten. Oder muss ich für jedes meiner 5 Kinder einen eigneen Kinderwagen anschaffen, damit jedes einzelne seinen eigenen Wagen... für was? seine Mitgift? hat?Der Kinderwagen gehört mir als Käufer, wenn ich ihn für meinen Haushalt nutze. Darin kann ich mein Baby, meine Puppen, mein Sofakissen und jedes weitere Kind spazieren fahren. Ich kann damit auch meine Einkäufe erledigen. Und wenn er nicht mehr benötigt wird, steht es mir frei, den Kinderwagen meinen Nichten und Neffen zu schenken oder ihn auf dem Flohmarkt zu verkaufen. Meinem Kind gehört davon nichts. Es ist ihm nicht geschenkt worden, weil es beim Kauf auch nie die absicht war, ihm das zu schenken.

0

Dann muss er das Kind eben tragen.

Wenn er sich in den nächsten Monaten bessert und Kind und alle kindbezogenen Dinge immer in sehr gutem Zustand zurückgibt, kannst du ihm den Kinderwagen ja mal überlassen.

Ist dein Eigentum. Sage ihm das er sich um einen eigenen Wagen zu kümmern hat, da deiner das Haus nicht verlässt.

Ist aber auch eine ganz normale Forderung.