Mit Auszahlung bis zur Gewerbe-Gründung warten?

2 Antworten

Das Gewerbe ist gemäß § 14 GewO beim Gewebeamt anzuzeigen, sobald man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnt. Und das passert, sobald du die Seiten ON schaltest. Auf welcher Plattformn du das machst ist unerheblich. Linkvertise ist ja kein rechtsfreier Raum. Ebenso ist unerheblich, ob, wann und wie viel du verdienst. Das sind Fragen, die später das Finanzamt interessieren.

Nein, sobald das Geld "verdient" wird, ist das Gewerbe aktiv und muss angemeldet werden.


verreisterNutzer  08.06.2020, 16:53

Auch wenn es sich um etwas wie Linkvertise handelt? Schließlich ist dieses Geld ja nur auf diesem Konto und kommt nicht in meine Hände (bis zur Auszahlung).

0
tinalisatina  08.06.2020, 16:56
@verreisterNutzer

Ich würde sagen: auch dann. Sonst wären gewissen Verschleierungsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet.

0