Mit 69 ps Auto problemlos auf Autobahn auf fahren?
Hi
Ist es möglich mit einem Hyundai i10 1. Generation Facelift mit 69 ps im dritten Gang auf die Autobahn aufzufahren ? Welche Geschwindigkeit schafft das Auto etwa auf dem Beschleunigungsstreifen ?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
9 Antworten
Ja klar! Mein erstes Auto hatte 60 PS aus 1,3 l und nur 4 Gänge (D-Kadett), hat vollkommen gereicht.
Um die Autobahn zu befahren muss dein Auto mindestens 60 kmh fahren. da ich gerade Fahrschule mache kann ich dir diese verlässlichen Daten sagen.Wieviel PS ist eigentlich egal,du musst halt nur mindestens 60 kmh fahren können.
Mit mehr Ps machts natürlich mehr Spaß :)
Aber wenn du 100 fahren kannst bist du auf der sicheren Seite denn bei der Geschwindigtkeit finde ich ist man objektiv gesehen,erst in der Lage da lang zu fahren.
Wenn du nicht weißt wie schnell dein Auto fahrt,dann guck auf den Tacho und im Benutzerhandbuch nach :)
Ich hänge mich da auch noch mit rein, denn 60km/h reichen nicht.
Um mit einem KFZ auf der Autobahn bzw. Kraftfahrstraße fahren zu dürfen muss es eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen, so sagt es die StVO aus.
Das KFZ muss also bauartbedingt mindestens 61km/h erreichen können.
Es ist messtechnisch unmöglich, festzustellen, ob eine Geschwindigkeit genau 60 km/h beträgt, oder leicht darüber liegt.
Was messtechnisch möglich ist, ist ja auch völlig schnuppe.
Das Fahrzeug muss eben eine eingetragene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h haben.
Und in den Fahrzeugpapieren gibt es keine Eintragung von 60,01 oder 60,5 km/h, die nächsthöhere Eintragung nach 60 km/h ist 61 km/h.
Ist 60 km/h eingetragen darf dieses Fahrzeug nicht die Autobahn nutzen.
Ist 61 km/h eingetragen darf dieses Fahrzeug auf die AB, auch wenn es beladungstechnisch nur 55 km/h schafft.
Es geht auch nicht um Erbsenzählerei sondern um Fakten.
Die StVO gibt vor: Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt
Es geht also nicht um die Geschwindigkeit die ein Fahrzeug tatsächlich erreicht sondern um den Wert der in der Zulassung steht.
Sind das 61km/h wie man es z.B. teilweise bei Autokränen hat dann darf dieser Kran fahren obwohl er an jedem kleinen Hügel 10, 20 oder mehr km/h verliert. Sind es aber nur 60km/h wie bei einem Kleinkraftrad Simson dann darf man damit nicht auf die Autobahn.
Hey, ich habe auch einen Hyundai i10 1. Generation vor Facelift mit 77 ps und ich kann dir sagen das im 3 auch die 100-110 erreicht wurden aber selbst da hatte ich schon den Schmerz gespürt:)
Auch auf Auffahrten und vor Auffahrten bleibe ich in 3. Gang zumal der 3 von 30 - 50 km/h im „optimal Fall“ verwendet wird und diese Auffahrten und Abfahrten diese Geschwindigkeit benötigen.
Ich schalte dann ab knapp 70 in den 4. weil bei mehr das Auto lauter aber nicht bedeutend schneller beschleunigt wird. Maximal Geschwindigkeit habe ich 180 erreichen können aber das war ein Kraftakt.
Sogar beladene LKW schaffen es, auf die Autobahn zu fahren, obwohl die zwar wesentlich mehr Leistung haben, aber ein bei Weitem ungünstigeres Leistungsgewicht.
Denen kann es allerdings deutlich gleichgültiger sein, ob oder was da gegebenenfalls hinten rein donnert oder ob sie da wen zum Bremsen nötigen.
Denen kann es allerdings deutlich gleichgültiger sein, ob oder was da gegebenenfalls hinten rein donnert oder ob sie da wen zum Bremsen nötigen.
Ja sicher. Jemand dessen Beruf es ist ein KFZ zu bewegen wird sich besonders rücksichtslos verhalten weil er ein großes Auto hat...?
Dieses Fahrzeug erreicht im 3. Gang knapp Tacho 130 (echte 125 km/h), ich denke, dass das zum Einfädeln reichen sollte.
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs muss mindestens 60 km/h betragen, das ist ein kleiner Unterschied.