Mit 5 Handys fliegen, erlaubt?

2 Antworten

Das dürfte eher ein zoll- und einfuhrrechtliches Problem sein als eines der Flugsicherheit.

Gib einfach bei der Einreise an, was du an Geräten bei dir hast und weise deren Wert am besten mit den Kaufbelegen nach. Das natürlich auch, wenn sie schon alt sind und keinen messbaren Restwert mehr haben.

Ja, der Zoll kann Probleme machen. Sowohl bei der Einreise in den Drittstaat, als auch bei der Rückkehr.

Die drei eigenen Handys kannst du bereits vorher als die deinen anmelden, dann gibt es bei der Rückkehr keine Probleme.

  • Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer und Schmuck, mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland) zu verwenden. Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreisebei jeder Zollstelle unter Vorführung der Warenausgestellt. Quelle 

Die neuen Geräte gekauft im Drittstaat (?), musst du bei der Wiedereinreise anmelden (roter Gang) und die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.