Mit 20 von Mutter rausgeschmissen, was soll ich tun?

2 Antworten

Nimm Dir dafür am besten einen Anwalt, der Dich vertritt. Der kann Dir näheres dazu sagen.

Bis zum Ende Deiner Ausbildung wären Deine Eltern eigentlich unterhaltspflichtig. Deine Ausbildungsvergütung wird allerdings auf den Unterhalt angerechnet.

Von Experte Kessie1 bestätigt

Was hast Du denn an Nettovergütung aufs Konto ?

Dir steht alleine wohnend derzeit theoretisch bei Leistungsfähigkeit der Eltern im Monat 930 Euro an Unterhalt zu.

Hast Anspruch auf das Kindergeld von derzeit 250 Euro, wenn Du nicht mehr bei den Eltern im Haushalt lebst und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Das Kindergeld wird voll auf diese 930 Euro angerechnet und deine Nettovergütung bis auf 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.

Kommst Du auf 930 Euro oder mehr, sind deine Eltern im Regelfall aus der Unterhaltspflicht raus.

Außerdem musst Du vorrangig dann mit eigener Meldeanschrift in deiner betrieblichen Erstausbildung einen Antrag auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Bei Bewilligung würde das BAB - auch auf diese min. 930 Euro angerechnet, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Könntest dich beim Jobcenter melden und da einen Antrag auf Bürgergeld und Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen.

Im Antrag solltest Du deine Situation gleich auf einem separaten Blatt Papier ausführlich erklären.

Sollte der Antrag bewilligt werden, würden deine Einkommen natürlich entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf angerechnet.