Minijob. Wie wird bezahlter Urlaub ausgerechnet?

2 Antworten

Wenn keine feste Stundenzahl vereinbart wurde, dann den Durchschnitt. Dieser schätzungsweise anhand der letzten drei Monatslöhne. Arbeitest Du noch nicht so lange, dann anhand der bisherigen Wochen. Wenn Du bisher nur 4 Wochen gearbeitet hast, so wäre der Durchschnitt (5 + 8 + 6 + 10 Stunden) : 4 = 7,25 Stunden. Diese dann multipliziert mit dem Stundenlohn.

Der Urlaubsanspruch als solcher richtet sich aber nach den Arbeitstagen, geregelt im Bundesurlaubsgesetz. Dabei stehen Dir bei 6 Arbeitstagen/Woche 24 Urlaubstage im Jahr gesetzlich zu (24 : 6 = 4 Wochen). Arbeitest Du 3 Tage in der Woche, so stehen Dir auch nur 3/6 Urlaubstage zu (also 12 Tage) und Du musst 3 Tage Urlaub nehmen, um eine Woche zu Hause zu bleiben. Letztendlich sind es aber immer 4 Wochen/Jahr.


siola55  29.11.2020, 18:48

Laut der minijob-zentrale.de gilt folgendes:

Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, rechnen Sie den Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage um. Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage Ihr Minijobber pro Woche arbeitet – nicht, wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/03_urlaubsanspruch/node.html

electrician  29.11.2020, 18:57
@siola55

Genau DAS habe ich doch geschrieben!

Der Fragesteller will aber eigentlich wissen, wie dieser Urlaub bezahlt wird.

Familiengerd  30.11.2020, 13:04
@siola55
Nicht die Stunden, sondern die Tage werden bezahlt!

???

Selbstverständlich richtet sich die Bezahlung eines Urlaubstages danach, wie viel im Durchschnitt für einen Arbeitstag gezahlt wurde - und das ist das (wieder selbstverständlich) von der durchschnittlichen Stundenzahl pro Arbeitstag abhängig.

Die Aussagen von electrician sind völlig korrekt.

Minijobber haben ein gesetzliches Recht auf bezahlten Urlaub. In der Regel richtet sich die Höhe des Urlaubsentgelts nach dem durchschnittlichen Gehalt des Arbeitnehmers in den letzten 13 Wochen vor Beginn seines Urlaubs. Zahlungen für Überstunden bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

Gerne erklären wir die Berechnung des Urlaubsentgelts an einem Beispiel:

Ein Minijobber arbeitet an 2 Tagen der im Übrigen im Betrieb geltenden 5-Tage-Woche. Der Urlaubsanspruch der Vollzeitbeschäftigten beträgt 20 Arbeitstage. Der Minijobber hat in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub insgesamt 720 Euro verdient. Nun möchte er den gesamten ihm zustehenden Jahresurlaub nehmen. Die Berechnung sieht wie folgt aus:

Berechnung des Urlaubsanspruchs:

20 Werktage Vollanspruch/5 Wochenarbeitstage × 2 individuelle Arbeitstage pro Woche = 8 Tage Urlaubsanspruch des Minijobbers.

Verteilt auf 2 Tage pro Woche sind dies im Ergebnis 4 Wochen arbeitsfreie Zeit.

Berechnung des Urlaubsentgelts:

720 Euro/26 Arbeitstage (13 Wochen × 2 individuelle Arbeitstage pro Woche) = 27,69 Euro durchschnittliches tägliches Entgelt.

Bei 8 Tagen Urlaub führt dies zu einem Urlaubsentgelt von insgesamt 8 Tage × 27,69 Euro = 221,54 Euro.

(Quelle: Urlaubsentgelt §11 Bundesurlaubsgesetz)

Viele Grüße,

das Team der Minijob-Zentrale