Minijob: wie viel muss der Arbeitgeber bezahlen an die Zentrale?
Ich habe Mitte Juni einen kleinen Job angefangen in einem Café. Also bin ich eine Aushilfe und bin 17 Jahre alt und bekomme 10 Euro die Stunde.
Nun musste die Arbeitgeberin mich bestimmt anmelden oder?
Ich hab seit ein paar Tagen gemerkt, dass ich sehr stark auf die Hitze reagiere. Mit starker Übelkeit und Schwindel. Mein Arzt meinte, dass ich eine Hitzeunverträglichkeit habe und mich erstmal im Kühlen aufhalten sollte. Das bedeutet, dass ich nicht mehr im Café arbeiten kann erstmal. Die Aushilfe geht bis Ende Juli. Jetzt hab ich aber Angst meiner Chefin zu sagen, dass ich deswegen nicht mehr kommen kann. Musste sie Geld dafür bezahlen, als sie mich angemeldet hat? War es sehr viel Geld? Weil jetzt hab ich 2 Wochen gearbeitet. Hab voll Angst ihr das jetzt zu sagen…
3 Antworten
Wenn du kündigen musst, dann tu es. Einen Grund musst du nicht angeben. Gesundheit/Krankheit sagt man dem Arbeitgeber sowieso nicht. Niemals.
Deine Anmeldung hat dem Arbeitgeber nichts gekostet.
Fürs anmelden sollte sie normaleerweise kein Geld zahlen. Sozialversicherung wäre vom Lohn zu bezahlen und da du nur die 2Wochen gearbeitet hast, wird sie Versicherungen für die 2 Wochen zahlen müssen.
In den ersten vier Wochen besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Also im Zweifel musst du sowieso Krankengeld beantragen.
Achso, ich hab gelesen, dass ich Krankengeld beantragen muss. Tut mir leid, mein Fehler
Ich habe aber keinen festen Lohn, den ich pro Monat bekomme. Mal ist es so und mal ist es so. Fest steht aber, dass ich 10 Euro die Stunde verdiene und das wird dann eben am Ende des Monats ausgerechnet, wie viel Stunden ich gearbeitet habe