Wie viel darf ich als Schüler verdienen?
Also meine Vater bezieht Bürgergeld und icj arbeite jetzt nebenbei und darf aber nur bis 538 verdienen , bist was abgezogen wird . In den Ferien darf ich als Schüler aber unbegrenzt verdienen , meine Frage ich bin ja auf Minijob Basis fest eingestellt als Schüler, wenn jetzt die Sommer Ferien vor der Tür stehen , kann ich da länger und an mehren Tagen arbeiten , da ich ja in den Ferien bin und ich mehr verdienen darf oder darf ich das nicht ,weil auf mein Vertrag minijob vereinbart ist und nicht ferienjob , muss ich in den Sommerferien den Vertrag umändern? Versteht ihr was ich meine . Danke für die Antworten.
2 Antworten
Nach meinen Informationen muss es sich bei einem Schüler um einen Ferienjob handeln, nur weil Du dann Ferien hast, wird aus deinem Minijob meiner Ansicht nach nicht automatisch ein Ferienjob.
Kann mich natürlich auch irren !
Die Minijobgrenze wurde zwar 2024 auf 538 Euro Brutto erhöht, die Jobcenter sind aber immer noch bei den 520 Euro Brutto gleich Netto, die nicht als Einkommen bei Kindern unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind nicht auf ihren Bedarf angerechnet werden.
Würde dann bedeuten, würdest Du im Monat auf 538 Euro Brutto gleich Netto kommen, wäre da ein Überschuss von 18 Euro, darauf stünden dir weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zu.
Das wären dann von 520 Euro Brutto bis zu 1000 Euro Brutto 30 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag.
In dem Fall dann von 18 Euro Brutto x 30 % = 5,20 Euro Freibetrag.
Es blieben dann voraussichtlich 12,80 Euro an anrechenbarem Erwerbseinkommen übrig.
Wenn du als Schüler einen Minijob machst, dann machste was falsch bzw. hast dich reinlegen lassen.
Für ein paar Wochen kannste glaube ich soviel verdienen wie der Grundsteuerfreibetrag ist, ohne das Steuern abgezogen werden.
Allerdings solltest du dann aber auch KEINEN Minijob annehmen, da der ja dummerweise auf etwa 500 Euro begrenzt ist.