Ab Deinem vollendeten 18. Lebensjahr darfst Du wie jede andere erwachsene Person ganz regulär gemäß des deutschen Arbeitszeitgesetzes auch mehreren Beschäftigungen nachgehen .

Das bedeutet im Mittel :

- 8 Stunden reine Arbeitszeit pro Tag ( ohne Pausen )

- dieses bis zu 6 Tage in der Woche

- Mindestruhezeit zwischen den mehrfachen Beschäftigungen einmalig pro Tag 11 bis 12 Stunden ununterbrochen am Stück .

Die Nebenbeschäftigung darf dabei mit Deiner Hauptbeschäftigung weder inhaltlich in wirtschaftliche Konkurrenz treten , noch darf sie als Schüler / Student oder AzuBi der Leistungs- / und Lehrfähigkeit zur Zielerreichung Deines Fortbildungsziels entgegen stehen , wenn dafür eine betriebliche Vergütung oder staatliche Unterstützungsleistungen ( BAB , Bafög etc. ) gezahlt wird .

Sind oben genannte Rahmenbedingungen gewahrt , darfst Du in allen Warenhäusern , bei allen Servicedienstleistern , sowie auch allen anderen Tätigkeitsfeldern in "abhängiger Beschäftigung" gegen Lohn tätig werden ; und an schulfreien Wochenenden , sowie in Ferienzeiten auch nachts , und sogar Vollzeit noch oben drauf in Schulferien im Rahmen kurzfristiger Beschäftigung von insgesamt nicht mehr als irgendwo 70 bis 90 Tagen pro Jahr . ( letzteres müßtest Du Dir zur aktuellen Gesetzeslage bei Bedarf noch genauer im Web raus suchen )

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