Was wenn man Fake Schuhe kauft und erst nach dem Kauf fragt ob sie fakes sind.?

3 Antworten

eBayKleinanzeigen untersagt in den AGB den Verkauf von gefälschter Ware.

https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/policy/

Wenn der Verkäufer nicht explizit darauf hinweist, dann hast Du Anspruch auf Originalware bzw. geldlichen Ersatz.

Diese Ansprüche aus dem über eBayKleinanzeigen geschlossenen Kaufvertrag kann man dann auf zivilrechtlichen Weg durchsetzen. Passiert mir so etwas, dann ziehe ich das komplett durch. Je nach Sachlage folgt dann auch noch eine Strafanzeige. Der Handel mit gefälschter Markenware wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt.

https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__143.html

Woher ich das weiß:Hobby – Begleite das Thema Sneaker/Schuhe seit über 12 Jahren bei GF

Nicht Geld zurueck, sondern Erfuellung des Kaufvertrags (also Lieferung von echten Markenschuhen). Der Kaufvertrag wurde dann ja mit der Lieferung von Plagiaten noch nicht erfuellt.

Und nein, du musst natuerlich nicht fragen, ob es sich bei angebotenen Markenartikeln auch tatsaechlich um Markenartikel handelt.

Ja selbstverständlich.