Mietvertrag von 2002, was gilt?


30.08.2023, 12:28

Mietvertrag von 2002

5 Antworten

Es gilt der Mietvertrag mit Ausnahme der Bestimmungen, die zwischenzeitlich durch höchstrichterliche Urteile als ungültig erklärt wurden.

Zum Beispiel, wenn ein Vermieter damals das Weiß-Streichen beim Auszug verlangt hat. Die Farbe "weiß" darf nicht explizit verlangt werden. Knallig dürfen die Wände nicht sein, aber dezentes gelb, hellblau, rosa oder so, muss der Vermieter akzeptieren.

Oder Klauseln zur Endrenovierung: Wurde die Wohnung unrenoviert übernommen, darf sie unrenoviert zurück gegeben werden, auch wenn im Mietvertrag was anderes steht.

Oder wenn im Mietvertrag steht, dass unter Angabe von starren Fristen, z. B. alle 5 Jahre das Wohnzimmer neu gestrichen werden muss, so ist die ganze Klausel über Schönheitsreparaturen hinfällig.

Geht es Dir um ein bestimmtes Thema?


Tinka78394 
Beitragsersteller
 30.08.2023, 14:44

Der Vermieter möchte alles gestrichen haben, Rolladengurte sollen wir austauschen, Löcher von den Vorhanghäckchen sollen fachmännisch geschlossen und wieder lackiert werden. Die Fenster sind purpur gestrichen 😳

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bwhoch2  30.08.2023, 15:15
@Tinka78394

Hier findest Du mehr Informationen:

Schönheitsreparaturen: Was gilt im Mietrecht 2023?

Demnach sollen Löcher von den Vorhanghäkchen, die sich wohl in den Fensterrahmen befinden, fachmännisch geschlossen und wieder so lackiert werden, dass sie praktisch nicht mehr erkennbar sind.

Austausch von Rollladengurten kann nicht von Euch verlangt werden. Der Vermieter kann das machen lassen und ggf. Euch in Rechnung stellen, wenn sie durch übermäßige Abnutzung verschlissen sind. Der Nachweis dafür ist aber kaum zu erbringen.

Insgesamt aber gilt: Kann der Vermieter Renovierungen überhaupt von Euch verlangen.

Habt Ihr die Wohnung renoviert übernommen, müsst Ihr sie in aller Regel auch renoviert zurück geben. Wenn aber die entsprechenden Klauseln im Mietvertrag so abgefasst sind, dass sie sowieso längst nicht mehr gültig sind, müsst Ihr gar nichts machen.

Ohne den Mietvertrag lesen zu können, kann Dir hier niemand eine klare Auskunft geben.

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Ursusmaritimus  30.08.2023, 15:17
@Tinka78394

Die Rollladengurte sind normaler Verschleiß und vom Vermieter zu tragen. Sonst will er noch neue Wasserleitungen und Steckdosen von euch......

Purpurne Fenster machen mir schon eher Sorgen......

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bwhoch2  30.08.2023, 15:20
@Ursusmaritimus
Die Rollladengurte sind normaler Verschleiß und vom Vermieter zu tragen.

Ja, das ist das normale.

Erkennt aber der Vermieter übermäßige Abnutzung, z. B. weil er die Gurte alle erst vor 3 Jahren austauschen ließ und jetzt sind sie schon wieder alle arg verschlissen, hat er nur die Möglichkeit, die Gurte selbst austauschen zu lassen oder es selbst zu machen und dann zu versuchen, die Kosten auf die Mieter umzuwälzen. Der Austausch der Gurte ist keinesfalls eine Arbeit für Mieter.

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Ursusmaritimus  30.08.2023, 15:22
@bwhoch2

Gehen wir einmal von "normaler Nutzung aus" das dürfte der Regelfall sein und man spürt hier eine gewisse Gier des Vermieters.....

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bwhoch2  30.08.2023, 15:30
@bwhoch2

Nachdem jetzt Bilder vom Paragraph 14b Deines Mietvertrags drin sind, ergibt sich ganz klar, dass der Vermieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen verlangen kann. Starre Klauseln, gleich 2x und somit ungültig.

Das gilt auf jeden Fall, wenn das Mietverhältnis fortbesteht. Bist Du aber am Ausziehen und Du möchtest jetzt was wissen zum Thema Endrenovierung, dann geht das nicht draus hervor.

Ihr müsst die Wohnung so zurück geben, wie ihr sie übernommen hat, vom normalen Verschleiß abgesehen. Habt Ihr die Wohnung renoviert übernommen, dann renoviert zurück. Wenn unrenoviert übernommen, dann auch unrenoviert wieder zurück.

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Der Vertrag gilt weiter.

Sollten sich inzwischen gesetzliche Bestimmungen geändert haben so gelten die statt denen im Vertrag, sofern die im Vertrag zum Nachteil des Mieters ein sollten.

Der Mietvertrag.

Etwas mehr Informationen und Details wären schon hilfreich.


Tinka78394 
Beitragsersteller
 30.08.2023, 12:29

Habe ein Bild reingestellt

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florestino  30.08.2023, 12:33
@Tinka78394

Die Regelungen hinsichtlich der Schönheitsreparaturen enthalten starre Fristen und sind damit unwirksam. Du musst bei Auszug nur besenrein übergeben. (Nur sehr extreme Farben müssen überstrichen werden.)

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Der Mietvertrag und das Mietgesetz, wobei das Gesetz immer über dem Vertrag steht.