Mietvertrag trotz Mindestmietdauer kündigen?

4 Antworten

Bitte mal den genauen Wortlaut bzgl. dieser "Mindestmietdauer" einstellen.

Entscheiden ist ob Du zum oder nach Ablauf diese "Mindestmietdauer" kündigen kann kannst.

Wenn erst nach wäre das frühestens zum 31.10.2024 möglich.

Nach Ablauf der Frist kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gekündigt werden.

Das bedeutet das Du erst ab/nach dem 14.07. kündigen kannst. Das wäre dann frühestens zum 31.10.2024.

Der zitierte Paragraf betrifft die außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

Um außerordentlich, fristlos kündigen zu können müßte z. B. die Wohnung komplett unbewohnbar sein.


lisamarieprobst 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 18:14

„Das Mietverhältnis beginnt vorbehaltlich der rechtzeitigen Rückgabe des Vormieters oder der Fertigstellung abgestimmter baulicher Leistungen am 15.07.2023 und läuft auf unbestimmte Zeit.

Die Vertragspartner vereinbaren für die Dauer von zwölf Monaten ab Vertragsbeginn einen beidseitigen Kündigungsausschluss.“

So steht es im MV geschrieben. Ist es falsch dass ich die Kündigung schon eher geschrieben habe?! Ich könnte doch zum 15.07.2024 ausziehen, oder nicht?

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anitari  18.07.2024, 21:37
@lisamarieprobst

Ausziehen kannst Du zum/am 15.07. aber nicht zu dem Datum kündigen.

Laut deiner Frage kannst Du erst ab/nach dem 15.07.2024 kündigen. Das geht frühestens zum 31.10.2024.

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Nach Ablauf der Frist kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gekündigt werden.

Das bedeutet, dass du seit dem 15.7. mit (knapp) dreimonatiger Frist zum Monatsende kuendigen kannst. Fuer eine Kuendigung zum 30.9. reicht die Frist aber nicht aus. Die war fruehestens zum 31.10. zulaessig.

Kommt auf die exakte Formulierung des Kündigungsverzichts an.

Es kann durchaus sein, dass die Kündigung des Mietvertrages erstmals nach dem 14.07. - dann frühestens zum 31.10. - möglich ist.


DerCaveman  18.07.2024, 17:23

Die FS gibt an, dass die Formulierung so lautet: "Nach Ablauf der Frist kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gekündigt werden."

"Nach" Ablauf der Frist, nicht "zum". Also fruehestens zum 31. Oktober.

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RobertLiebling  18.07.2024, 17:26
@DerCaveman

Da habe ich gesehen. Es ging für mich aber nicht eindeutig hervor, dass das schon die komplette Passage des Mietvertrages ist.

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Deine ursprüngliche mindestmietdauer hast du ja erreicht.Jetzt kannst du kündigen jedoch wirst du wahrscheinlich 3 Monate Frist haben, die jedoch meines Wissens nach erst am Ende des Mietvertrages zu laufen beginnt. Demnach wäre eine Kündigung erst zum 14.10. möglich


anitari  18.07.2024, 17:22

Wenn dann zum 31.10.

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DerCaveman  18.07.2024, 17:15

Es gibt keine gesetzliche Frist, die eine ordentliche Kuendigung zum 14. eines Monats ermoeglicht.

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