Was passiert mit meiner Eigentumswohnung?

8 Antworten

es kommt darauf an, ob es einen Ehevertrag gibt bzw. wenn nein, ob die Wohnung zum Zugewinn des Ehepartners zu rechnen ist.


Wenn die Wohnung vermietet ist - bist du kein Besitzer. Möglicherweise der alleinige Eigentümer.

Den Rest beantwortet dir dein Anwalt, den du für eine Scheidung benötigst: Der den Zeitpunkt der Anschaffung kennt, den Güterstand der Ehe...

Aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass zumindest die Wertsteigerung zwischen Anschaffung und Heute bei der Berechnung berücksichtigen wird.

Hattest du die Immobilie schon vor Eurer Hochzeit?

Wenn ja ist und bleibt es deine, wenn nein gehört sie euch beiden.

Es sei dann du hast sie geerbt. Dann könnte sie auch wenn es die Erbschaft erst nach der Hochzeit gab komplett deine sein.


Mabue2301 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 10:13

Ja, die Wohnung habe ich vor der Hochzeit schon gekauft.

Die Wohnung bleibt dein Eigentum, deine Frau hat - gesetzlichen Güterstand vorausgesetzt - Anspruch auf die Hälfte des Wertzuwachses während der Ehe. Dabei wird das Darlehen in die Berechnung einbezogen.

Von Experte Roland Sperling bestätigt

Wenn du die Wohnung vor deiner Heirat hattest, bleibt sie bei dir, wenn du allein im Grundbuch stehst, sowieso.

Ggf. hat sie Anspruch auf 50 % des Zugewinnes, d.h. 50 % von dem Wert, den die Wohnung während euerer Ehe erlangt hat.

War sie bei Eheschließung 100.000,-- Euro wert, bei Trennung/ Scheidung 150.000,--, dann stehen ihr 25.000,-- Euro zu, 50 % der Wertsteigerung.


Roland Sperling  22.08.2024, 22:41

Hinzuzufügen wäre noch: Eine Wertsteigerung kann auch durch die Abzahlung der Schulden eintreten. Beispiel: Die Wohnung hatte zu Beginn der Ehe einen Wert von 100.000,- Euro, es gab einen Immobilienkredit mit einem Schuldenstand am Hochzeitstag von 60.000,- Euro. Nettowert der Wohnung also damals 40.000,- Euro. Falls die Wohnung heute 110.000,- Euro wert ist und die Schulden nur noch bei 34.000,- Euro liegen, beträgt der aktuelle Wohnungswert netto 76.000,- Euro. Das Vermögen hat sich also um 36.000,- Euro erhöht, davon 50% Zugewinnausgleich an die Ehefrau = 18.000,- Euro.