Mietrückzahlung ohne im Vertrag zu stehen?
Hallihallo
Ich hab hier eine Frage an ein paar Rechtsexperten.
Meine Partnerin hat bis vor einem Monat bei ihrer Mutter, welche eine Erwachsenenvertretung hat, gewohnt. Im Mietvertrag stand immer nur ihre Mutter.
Besagte Erwachsenenvertretung fordert von meiner Partnerin jetzt eine "Rückzahlung" von über 3000 Euro. Meine Partnerin hat aber Monatlich eine zuvor abgemachte Summe zur Miete beigetragen. Jetzt aber will die Vertretung mehr zurück haben da es im Nachhinein wohl zu wenig für sie war und ihre Mutter gerade Pleite ist und sie damit die Kaution für eine Neue Wohnung ihrer Mutter zahlen will.
Ihre Begründung: Meine Partnerin hat nur einen kleinen Teil der Miete übernommen obwohl sie immer Hauptwohnsitz gemeldet war. Jedoch hatte meine Schwiegermutter in der Zeit diverse Partner die auch immer zur Miete beigetragen haben.
Meine Genaue Frage ist jetzt: Darf die Vertretung das überhaupt da meine Partnerin ja nie im Mietvertrag stand und trotzdem zum Bezahlen der Wohnung beigetragen hat?
Meine Partnerin hat aber Monatlich eine zuvor abgemachte Summe zur Miete beigetragen.
Wurde das schriftlich festgehalten?
Ja wurde es. Meine Partnerin hatte bis vor kurzem durch eine Hohe Erbschaft selbst eine Vertretung. Das hat damals diese Vertretung (Ein Anwalt) geregelt.
Was bitte ist eine Erwachsenenvertretung???
Jemand der bei z.b. zu hohen Schulden, einer hohen Erbachaft in Jungen jahren, usw. Eingesetzt wird um über alles mögliche die Vollmacht hat. Meistens Geld oder Medizinisch.
5 Antworten
Kann es sein, dass diese Frage missverständlich ist?
Es geht nicht um Rückzahlungen bezüglich des Mietvertrages, so wie ich das verstehe. Die Tochter wohnt oder wohnte bei der Mutter -das ist ok- und hat von mir aus irgend ein Vertragsgeflecht mit der Mutter bezüglich eines Mietanteils veranlasst.
Und jetzt kommen die Sozialbehörden "Erwachsenenvertretung" und bemängeln diese Zahlung als zu wenig?
Bedeutet das nicht, dass die Mutter irgendeine Form sozialer Hilfe bekommt, vermutlich Hauspflege? Und die Rente und das eigene Einkommen der Mutter reicht nicht aus? In diesem Fällen ist es üblich, dass zur Entlastung des Zahlers, in diesem Fall wir alle, die monatlichen Einkommen und Ausgaben, sowie das Vermögen gegenrechnen/berechnen. Schließlich wird in diesen Fällen das eigene Vermögen abgeschmolzen und geldwerte Vorteile abgeführt.
Dazu müsste auch die Prüfung gehören, ob es sich bei diesen Zahlungen um eine vernünftige und nicht doch um einen Scheinmantel zum Vorteil der Tochter handelt? Hierbei treten zivilrechtliche Verträge in den Hintergrund. Die Geldwertevorteile können teils Jahre rückwirkend gefordert werden, bei Immobilien sogar 10 Jahre.
Das ist keine Rechtsauskunft.
Nein, wer nicht im Mietvertrag steht ist nicht Mieter, nicht Vertragspartner des Vermieters und somit auch keine Miete dem Vermieter schuldig.
Deine Partnerin darf keine Mietrückzahlung entgegennehmen, weil sie nicht Mieterin ist.
Ich verstehe nur Bahnhof,
Die Mutter hat eine Erwachsenenenvertretung? was ist das? warum muss man an die zahlen? aber Egal, Tochter wohnt bei Mutter, Mutter zahlt Miete, es gibt keinen Untermietvertrag, Tochter steht nicht im Mietvertrag, Tochter beteiligt sich anteilig an den Mietkosten, Tochter zieht aus, kein Anspruch mehr an sie vorhanden.
Im Mietvertrag stand immer nur ihre Mutter.
für den Vermieter ist die Mutter für die Mietzahlung verantwortlich
Erwachsenenvertretung
was issn das