Muss ich die Wohnung jetzt nehmen?
Hallo, ich bin gerade auf der Suche nach meiner ersten Wohnung. Ich habe auch schon eine gefunden die mir gefallen hat und die ich mir bereits angeschaut habe.
Die Frau von der Wohnungsgenossenschaft wollte dann eine Interessenauskunft von mir haben. Die habe ich auch ausgefüllt. Da war der letzte Satz : „Hiermit sage ich zu, die Wohnung …. ab … verbindlich anzumieten.“ Ich habe das Unterschrieben und hätte schon einen Termin für den Mietvertrag in kürze.
Jedoch habe ich gerade in der gleichen Agentur noch eine Wohnung gefunden die mir gefällt.
Bin ich jetzt aber verpflichtet die erste Wohnung zu mieten, weil ich das Unterschrieben habe?
Bitte um Hilfe
5 Antworten
gerade in der gleichen Agentur noch eine Wohnung gefunden
Denen ist es wahrscheinlich egal, wo die Provision herkommt. Hauptsache Du springst nicht gänzlich ab.
Frag' einfach.
Brave Kinder kriegen nichts.
Eigentlich schon, du bist damit ein Vertrag eingegangen und man kann nicht so spontan hin und her springen. Es ist auch nicht gesagt ob die zweite Wohnung noch zu haben ist. Meistens sind sie schon am nächsten Tag weg. Als gibt's Kuchen umsonst.
Du kannst diesbezüglich mit der Agentur verhandeln. Die Agentur kann aber entscheiden ob sie deinen Wechsel akzeptiert oder nicht!
Momentchen mal:
Da war der letzte Satz : „Hiermit sage ich zu, die Wohnung …. ab … verbindlich anzumieten.“
- ??? Und Du hast einen Termin für den Mietvertrag in Kürze ?? Und was ist, wenn Dir im Mietvertrag irgendein Passus nicht gefällt und dieser Mietvertrag deshalb nicht zustande kommt ?
Ich halte das Ganze für recht seltsam und unlogisch, ob so eine Art "Vorvertrag" rechtsgültig ist. Denn entweder unterschreibt man einen Mietvertrag, oder halt nicht.
Das, was Du da vorher unterschrieben hast kann deshalb evtl. Null und nichtig sein.
Da solltest Du jemanden fragen der sich mit sowas auskennt !
Kommunikation! Sprich mit den Leuten.