Abzocke über Termine zu Unzeiten in Wohnungs-Genossenschaft?

Hikker  22.06.2020, 00:23

Bist Du Mieter oder Eigentümer?

Carsten555701 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 00:24

Ich bin Mieter.

4 Antworten

Sollte jemand verhindert sein, ist ein Einzeltermin möglich. Dafür soll der Mieter aufkommen.

Sollte an einem Ersttermin jemand verhindert sein, so hat dieser Mieter Anspruch auf einen kostenfreien Ersatztermin.

https://www.welt.de/wams_print/article3166800/Ein-neuer-Termin-ist-gutes-Recht-des-Mieters.html

Übrigens .... mit der Ablesefirma har der Mieter gar nichts zu tun, falls diese irgendeine Extrarechnunng schickt.

https://www.mietrecht.org/heizkosten/ablesung-zaehler-versaeumt-verspaetet/

Vorab wurde die Ankündigungsfrist eingehalten?

Ansonsten teile der Genossenschaft mit, dass Du von - bis im Urlaub bist .... Ende ... und zusätzliche Kosten dürfen dafür nicht entstehen.


Carsten555701 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 00:43

Wie lang sollte die Ankündigungsfrist mindestens sein?

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Carsten555701 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 00:48

Zugestellt wurde die Ankündigung am. 20.Juni. Der angekündigte Termin ist auf den 30. Juni anberaumt. Also 10 Tage.

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Als Mieter musst Du in dem Fall grundsätzlich den Zutritt zur Wohnung ermöglichen. Das heißt aber noch lange nicht, daß Du selber vor Ort sein musst. Du kannst den Schlüssel auch dem Vermieter zur Verfügung stellen, oder einer beliebigen anderen Person Deines Vertrauens.


Carsten555701 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 00:41

Mich ärgert, dass im Vorhinein kostenfreie Ersatztermine kategorisch ausgeschlossen sind und es bessere Termine außerhalb der Ferienzeit gäbe.

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Hikker  22.06.2020, 00:47
@Carsten555701

Das ist mir klar, aber das bringt dich ja nicht weiter. Vor allem: Der große Teil der deutschen Bevölkerung ist zur Ferienzeit eher zu Hause, als außerhalb der Ferienzeit! Insofern ist der Termin sogar optimal, wenn auch nicht für Dich persönlich.

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Was ist so besonders an dem "2. Ferientag der Sommerferien"? Das ist ein Tag wie jeder andere auch.


Carsten555701 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 00:28

Wenn man einen Sammeltermin für alle Wohnungen sucht, nimmt man dann den 2. Ferientag der Sommerferien, an dem es wahrscheinlich ist, dass viele Haushalte verreisen?

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Hikker  22.06.2020, 00:30

Als Mieter musst Du in dem Fall grundsätzlich den Zutritt zur Wohnung ermöglichen. Das heißt aber noch lange nicht, daß Du selber vor Ort sein musst. Du kannst den Schlüssel auch dem Vermieter zur Verfügung stellen, oder einer beliebigen anderen Person Deines Vertrauens.

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