Abzocke über Termine zu Unzeiten in Wohnungs-Genossenschaft?
Meine Wohnungsgenossenschaft hat einen neuen 10-Jahres Vertrag mit der Firma ISTA abgeschlossen um neue Rauchmelder in allen Wohnungen und allen Räumen zu installieren.
Auf der Termin-Mitteilung steht geschrieben, dass der Termin für mich und vermutlich viele weitere Wohnungen ausgerechnet am 2. Ferientag der Sommerferien vorgesehen und wahrzunehmen ist. Sollte jemand verhindert sein, ist ein Einzeltermin möglich. Dafür soll der Mieter aufkommen.
Nun bin ich der Meinung, dass der Hinweis zu den Kosten völlig inakzeptabel und impertinent ist. Hier wird den Genossenschaftsmitgliedern zu dem Zeitpunkt (2. Ferientag in den Sommerferien) ein Termin oktroyiert, dessen Abänderung mit unzumutbaren Kosten verbunden ist. Dies ist massiv unangemessen und mir gibt Anlass zur Empörung. Das dreist anmutendes Auftreten, hinsichtlich des Versuchs Kosten für die Terminfindung den Genossenschaftsmitgliedern aufzubürden, um einem externen Unternehmen zusätzlichen Umsatz angedeihen zu lassen, verstößt doch gegen genossenschaftliche Statuten, Fairkultur und verantwortungsvolles Wirtschaften. Die Verwaltung sollte doch für die Mitglieder da sein und nicht etwa nicht tragbare Vertragspartner bevorteilen. Seht ihr das genauso? Welche Argumenratioshilfen könnt ihr mir geben, um meinen Standpunkt besser vertreten zu können gegenüber der Genossenschaft
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Bist Du Mieter oder Eigentümer?
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Ich bin Mieter.
4 Antworten
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Sollte jemand verhindert sein, ist ein Einzeltermin möglich. Dafür soll der Mieter aufkommen.
Sollte an einem Ersttermin jemand verhindert sein, so hat dieser Mieter Anspruch auf einen kostenfreien Ersatztermin.
https://www.welt.de/wams_print/article3166800/Ein-neuer-Termin-ist-gutes-Recht-des-Mieters.html
Übrigens .... mit der Ablesefirma har der Mieter gar nichts zu tun, falls diese irgendeine Extrarechnunng schickt.
https://www.mietrecht.org/heizkosten/ablesung-zaehler-versaeumt-verspaetet/
Vorab wurde die Ankündigungsfrist eingehalten?
Ansonsten teile der Genossenschaft mit, dass Du von - bis im Urlaub bist .... Ende ... und zusätzliche Kosten dürfen dafür nicht entstehen.
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Wie lang sollte die Ankündigungsfrist mindestens sein?
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Zugestellt wurde die Ankündigung am. 20.Juni. Der angekündigte Termin ist auf den 30. Juni anberaumt. Also 10 Tage.
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Da wird dir geholfen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Rauchmelderpruefung,-Terminierung--f317612.html
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Als Mieter musst Du in dem Fall grundsätzlich den Zutritt zur Wohnung ermöglichen. Das heißt aber noch lange nicht, daß Du selber vor Ort sein musst. Du kannst den Schlüssel auch dem Vermieter zur Verfügung stellen, oder einer beliebigen anderen Person Deines Vertrauens.
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Das ist mir klar, aber das bringt dich ja nicht weiter. Vor allem: Der große Teil der deutschen Bevölkerung ist zur Ferienzeit eher zu Hause, als außerhalb der Ferienzeit! Insofern ist der Termin sogar optimal, wenn auch nicht für Dich persönlich.
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Was ist so besonders an dem "2. Ferientag der Sommerferien"? Das ist ein Tag wie jeder andere auch.
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Wenn man einen Sammeltermin für alle Wohnungen sucht, nimmt man dann den 2. Ferientag der Sommerferien, an dem es wahrscheinlich ist, dass viele Haushalte verreisen?
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Als Mieter musst Du in dem Fall grundsätzlich den Zutritt zur Wohnung ermöglichen. Das heißt aber noch lange nicht, daß Du selber vor Ort sein musst. Du kannst den Schlüssel auch dem Vermieter zur Verfügung stellen, oder einer beliebigen anderen Person Deines Vertrauens.
Mich ärgert, dass im Vorhinein kostenfreie Ersatztermine kategorisch ausgeschlossen sind und es bessere Termine außerhalb der Ferienzeit gäbe.