Mietrecht Kündigung?
Ich habe eine Kündigung erhalten ist die rechtens ? Ist ohne jegliche Begründung sieht Kündigungstext. hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über das Zimmer in der …. Str. in 49661 Cloppenburg unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zum 31.07.2024, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte Sie hiermit um Rückbestätigung und fordere Sie zur Räumung des obengenannten Mietverhältnisses zum 31.07.2024 auf. Vielen Dank für Ihr Verständnis im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Ausgestellt wurde die Kündigung an 24.4.24 das Mietverhältnis ist unbefristet auf unbestimmte Zeit .
Hier die Kündigung
4 Antworten
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Sofern von der Möglichkeit der erleichterten Kündigung Gebrauch gemacht wird, bedarf die Kündigung keiner Begründung.
Die Voraussetzungen für die erleichterte Kündigung eines Mieters in einem Gebäude, dass man selbst bewohnt, sind in § 573 a BGB genau definiert. Wichtig ist ist: Das vom Vermieter selbst bewohnte Gebäude darf insgesamt nicht mehr als zwei Wohnungen haben. Es muss sich also beispielsweise um den Mieter eines Zimmers in der Wohnung handeln oder um eine Einliegerwohnung. Nach § 573 a BGB muss der Vermieter für die Kündigung des Mieters einer Einliegerwohnung keinerlei Gründe nennen. Zum Schutz des Mieters sieht der Gesetzgeber jedoch eine verlängerte Kündigungsfrist vor.
Will der Vermieter das erleichterte Kündigungsrecht nutzen, muss er sich in der Kündigung auch darauf beziehen. In diesem Fall verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate und beträgt dann je nach Wohndauer zwischen sechs und zwölf Monaten.
§ 573aErleichterte Kündigung des Vermieters(1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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Der Vermieter darf nur kündigen, wenn er auf einen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genannten Kündigungsgrund zurückgreifen kann (vgl. § 573 BGB). Eine Kündigung ohne Angaben von Gründen ist demnach unwirksam.
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Ja, aber nur, wenn es sich nicht um ein möbliertes Zimmer handelt.
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Seitens des Vermieters muss ein Grund vorhanden sein. Welcher ist es denn? Miete nicht bezahlt?
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Es gibt keinen Grund auf der Kündigung habe sie oben hochgeladen
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Handelt es sich hier vielleicht um einen Untermietvertrag über ein möbliertes Zimmer?
Für möblierte Zimmer gilt bei der Kündigung vom Untermietvertrag, dass ohne Grund bis zum jeweils 15. des Monats zum Ablauf von diesem gekündigt werden kann. Die Frist beträgt also hier zwei Wochen.
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Wenn es so ist, war eine Kündigung im April zum 31.7.2024 auf jeden Fall schon recht großzügig. Vermieter/in hat schon lange vor dem geplanten Ende gekündigt, sodass Mieter reichlich Zeit hatte, um sich eine neue Bleibe zu suchen.
Ab jetzt sind es gerade mal noch 12 Tage bis zum Ende. Wenn man sich jetzt erst Gedanken macht, ist das schon ziemlich spät.
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Es wurde von Tag 1 nach Wohnung gesucht leider ist es hier sehr schwer eine zu finden
Also kann sie ruhig mit Anwalt kommen damit wurde mir nämlich schon gedroht von ihr mit Räumungsklage da ich ja nächste Woche eigentlich raus muss