Mietanteil zahlen, obwohl die Miete vom Jobcenter bezahlt wird?

7 Antworten

Wenn Du genug anrechenbares Nettoeinkommen hast, um deinen Bedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter selber decken zu können, dann wäre das natürlich rechtens, wenn er von dir die Hälfte der Warmmiete fordern würde.

Dazu dann min.noch die Hälfte vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom, denn der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Bekommt er aber vom Jobcenter weiterhin die volle Warmmiete gezahlt, dann hat er deinen Einzug beim Jobcenter mit Sicherheit nicht gemeldet, denn sonst bekäme er nur noch seinen Kopfanteil, also die Hälfte der Warmmiete und min.noch seinen Regelbedarf vom Jobcenter gezahlt.

Ich würde ihm das Geld auch nicht in die Hand geben, sondern auf sein Konto überweisen, dann hättest Du auch einen entsprechenden Nachweis für dich in der Hand und wenn er deinen Einzug wie vermutet nicht gemeldet hat, bekommt er spätestens bei einem WBA - Ärger mit dem Jobcenter.

Denn da muss er auf jeden Fall Kontoauszüge in Kopie einreichen und dann käme raus das er Geld aufs Konto bekommt.

Ich würde dann im Verwendungszweck noch Mietenteil angeben, da weiß das Jobcenter gleich Bescheid.

Dann sollte er das Geld mal schön zur Seite legen und sparen, denn das würde das Jobcenter von ihm zurück haben wollen, am besten sollte er noch etwas mehr sparen, denn eine Anzeige wegen Betrug wird es dann sicher auch noch geben und da kommen weitere Kosten auf ihn zu.

Wohnst du offiziell mit in der Wohnung? Also seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft?! Dann bekommt er je nach Höhe deines Einkommens weniger Geld vom Jobcenter. Dann wäre eine Mietzahlung deinerseits normal.

Falls das Jobcenter nichts von dir weiß, und er volle Bezüge / die volle Miete erhält, ist das ein Spiel mit dem Feuer. Denn wenn das Jobcenter das herausbekommt, bekommt dein Freund richtigen Ärger.

Rechtens wäre dann also noch nicht einmal, dass du da mit wohnst, geschweige denn, dass er noch Geld von dir bekommt.

Allerdings ist dein Partner natürlich auch nicht "verpflichtet" dich kostenfrei in seiner Wohnung wohnen zu lassen. Egal woher die Miete kommt. Also wenn du da dauerhaft wohnst, ist es schon in Ordnung, dass du auch einen Teil der Miete übernimmst.

Allerdings finde ich es in einer Beziehung merkwürdig, dass zum einen der eine Partner auf eine Mietzahlung besteht und der/die andere sich dann fragt, ob das rechtens ist. Das ist nicht meine Vorstellung einer Partnerschaft.

Aber wie auch immer, vermutlich bist du nicht in der Wohnung gemeldet und dein Freund betrügt also das Jobcenter. Das kann früher oder später richtig teuer für ihn werden.

...ich denke, die ganze Situation ist nicht rechtens. Weiß das Jobcenter, dass Du dort auf deren Kosten mitwohnst? Da fängt es schon an, unrechtmäßig zu werden...ob Du nun Deinem Partner Geld gibst oder nicht. Und selbstverständlich ist es nicht rechtens, die vom Amt finanzierte Wohnung quasi teilweise unterzuvermieten. So oder ähnlich wäre es ja, wenn Du die Hälfte der Miete an Deinen Partner bezahlst.

Nein, wenn das Jobcenter drauf kommt gibt's Probleme!

Nein. Wenn Ihr als Paar zusammenwohnt, bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Eigentlich wird Dein Einkommen mit in die Berechnung der Leistungen vom Jobcenter einbezogen. Hat Dein Freund überhaupt angegeben, dass er in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt? Wenn nein, wäre das schon Erschleichung von Leistungen.


mlsider 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 10:10

Nein, dass hat er nicht. Ich möchte auch nicht den Eindruck erwecken, jemanden "anscheißen" zu wollen. Ich gehe Vollzeit arbeiten und habe ein niedriges Gehalt. Trage sämtliche Unkosten und habe weniger übrig, als mein Freund.

Stellwerk  03.11.2024, 10:34
@mlsider

Dann wäre es mal Zeit für eine klare Ansage. Wieso trägst DU sämtliche Unkosten? Unabhängig von der Situation mit dem Amt ist das doch keine gute gesunde Beziehung. Er bescheisst den Staat und nutzt zusätzlich dich aus. :!