Melde Behörde melden?

3 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Anmelden mußt/darfst Du dich erst wenn Du tatsächlich eingezogen bist.

Zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt brauchst Du die Wohnungsgeberbestätigung. Die muß dir der Vermieter ausstellen.

Dem Einwohnermeldeamt ist völlig egal, ob du irgendwo für eine Wohnung Miete bezahlst, ohne dort zu wohnen.

Wichtig ist, wo du tatsächlich wohnst.

Das ist auch die Adresse, wohin Amtsbriefe verschickt werden... sprich, du solltest dort wenigstens alle paar Tage in den Briefkasten gucken.

Dementsprechend: Erst ummelden, wenn du auch tatsächlich umziehst.

dort wo dein hauptwohnsitz ist musst du gemeldet sein.

ob die neue wohnung dann als 2. wohnsitz anmelden musst, kann ich dir nicht sagen.

aber warum ziehst du nicht trotzdem schon ein?

5 Monate umsonst miete zahlen?!


RacoonCity 
Beitragsersteller
 08.02.2024, 10:28

Weil man in unsere Religion ohne heiraten nicht zusammen ziehen darf :)

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Klausi365  08.02.2024, 10:36
@data2309

unendliche Weiten...wir schreiben das Jahr 2024...und fliegen mit Lichtgeschwindigkeit ins Mittelalter...

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