Meinem Freund wird ein Autorennen vorgeworfen. Wenn er verurteilt wird, krieg ich auch Probleme weil ich Beifahrerin war?

9 Antworten

Die Polizei macht nichts ohne Grund. Wir kennen den Sachverhalt nicht und du auch nicht. Du weißt nämlich nicht, was genau den anderen vorgeworfen wurde und was nicht. Es kann also durchaus richtig gewesen sein, dass ihr unterschiedlich behandelt wurdet. Du darfst Äpfel nicht mit Birnen vergleichen.

Nein, als Beifahrerin wirst du nicht bestraft!


milavanila 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 16:51

Den anderen wurde auch ein Rennen vorgeworfen als sie rausgekommen sind hab ich sie sofort angesprochen und deshalb weiß ich ja auch dass denen kein Führerschein abgenommen wurde. Also die Polizei denkt wir sind ein Rennen mit den zwei anderen Autos gefahren.

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Katharina010  13.10.2021, 10:07
@milavanila

Wenn die Polizei so denkt, dann wird es Hinweise dafür geben. Nicht die Erzählungen der anderen sind maßgebend, sondern der Polizeibericht.

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Naja deinem Freund sollte man den Führerschein für immer wegnehmen. Das ist ein Zukünftiger Unfallverursacher mit potenziellen Tötlichen Ausgang.

Du bekommst keine Probleme.


Amalia95  12.10.2021, 14:50

Ohne die genaue Situation erlebt zu haben, halte ich mich von solchen Aussagen fern. Schnell beschleunigen und (viel) zu schnell fahren sind für mich jedenfalls 2 paar Schuhe.

Wenn es auf der Landstraße frei ist, dann gebe ich auch gern mal Knallgas und ja, spät Nachts habe ich auch mal angehalten und aus dem Stand beschleunigt. Die erlaubte Geschwindigkeit habe ich dabei dann aber nicht überschritten!

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Hundeball  12.10.2021, 14:59
@Amalia95

die polizei nimmt den führerschein und die schlüssel nicht aus jux weg.

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249761  12.10.2021, 14:59
@Amalia95

Mal eben bissi schnell anfahren ist aber kein Rennen fahren, da gibts wohl einen Unterschied und du weißt nicht, wie lange die Polizei das gesehen hat!

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Amalia95  12.10.2021, 15:06
@249761

Auch der bloße Wille eine möglichst hohe Geschwindigkeit in einer kurzen Zeit zu erreichen. Oder auch die erlaubte Geschwindigkeit in einer möglichst kurzen Zeit zu erreichen ist bereits ein Rennen.

Oder würdest du es nicht als Rennen einstufen, wenn ich jetzt innerorts an einer Ampel stehe, es ist 70 erlaubt und es gibt zwei Fahrspuren pro Richtung. Nun fahre ich mit meinem Nebenmann schnell los und wer zuerst die 70 erreicht hat, der hat gewonnen!

Selbst wenn ich mich alleine hinstelle, dann kann ich ein Alleinrennen fahren, mit dem Willen meine eigene Zeit beim Beschleunigen auf 70 zu unterbieten.

Dies sind definitiv Rennen, aber moralisch zu unterschieden mit einem Rennen über die erlaubte Geschwindigkeit!

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249761  12.10.2021, 15:08
@Amalia95

Ja und? Ich nehme an, die sind garantiert schneller als 70 unterwegs gewesen.

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Amalia95  12.10.2021, 15:08
@249761

Du nimmst offenbar ziemlich viel an ohne es zu wissen?

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249761  12.10.2021, 15:17
@Amalia95

Ich bin auf deine angegebenen 70 eingegangen. Wenn sie nicht zu schnell gewesen wären, hätte sich wohl kaum die Polizei eingeschaltet. Logik nennt man das. Dir wohl fremd?

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milavanila 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 16:13
@249761

Die Polizei wartete paar km davor an einer Seitenstraße und ist uns dann hinterher und sofort angehalten. Und Vorallem hat die Polizei selber gesagt als wir an ihnen vorbeigefahren sind wo wir sie noch nicht gesehen haben waren wir nichtmal schnell. Die anderen zwei Fahrer haben die Polizei gesehen und sind in zwei verschiedene Richtungen abgehauen wurden aber noch von anderen verfolgt und dann zur Polizei gebracht.

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milavanila 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 16:14
@249761

Und Vorallem mit einem Porsche hat der Anwalt selber gesagt natürlich drückt man bisschen aufs Gas in dem Jungen alter aber wir waren keine Gefahr und haben uns an alle Verkehrsregeln gehalten.

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249761  12.10.2021, 16:15
@milavanila

Und dann auch noch Fahrerflucht und abhauen, vor der Polizei! Das sagt doch schon alles über eure kriminelle Energie..

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249761  12.10.2021, 16:17
@milavanila

Joaa macht ja alles nix...natürlich fährt man ja mit nem Porsche bissi schneller, dumm nur dass das gegen das Gesetz ist. Anwälte wollen Geld verdienen, erst recht, wenn Söhnchen einen Porsche fährt. Der tut so, als versteht er euch total aber vor Gericht wird sich zeigen, ob er wirklich gut ist oder nur abkassieren will.

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249761  12.10.2021, 16:18
@milavanila

"..und haben uns an alle Verkehrsregeln gehalten."

Wieso hat euch die Polizei mitgenommen und AUto usw. abgenommen?

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milavanila 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 16:56
@249761

Weil jemand wegen einem Rennen angerufen hat. Und zwei Autos auf der selben Strecke auf der wir waren sind ein Renne gefahren mein Gott was ist daran nicht zu verstehen?

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milavanila 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 16:58
@249761

Dann kommentier nicht ich brauche sinnvolle Antworten die mir weiterhelfen und keinen Affen der scheinheilig spielt.

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milavanila 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 16:11

Wir sind auch keinen rennen gefahren. Ich als 15 jährige würde niemals mit einem Kerl zusammen sein der solche Sachen macht und mich damit auch in Gefahr bringt.

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Als Beifahrer ist man nicht automatisch Teilnehmer. Somit kannst du deshalb auch nicht bestraft werden, zumindest nicht nach §315d StGB.


249761  12.10.2021, 15:06

Doch und zwar dann, wenn man nicht glaubhaft machen kann, dass man das Verhalten des Fahrers nicht tolerieren wollte und nicht versucht hat, ein Aussteigen zu veranlassen, zumindest es zu versuchen. Natürlich nicht Tür während der Fahrt aufmachen und raus sondern dem Fahrer verstehen zu geben.

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wiki01  12.10.2021, 15:12
@249761
.. wenn man nicht glaubhaft machen kann, dass man das Verhalten des Fahrers nicht tolerieren wollte

Das wäre Beweislastumkehr. Nein. Mir muss mein Mitwirken bewiesen werden.

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249761  12.10.2021, 15:24
@249761

Im Übrigen kommt bei 15-jährigen eine Gerichtshilfe mit einer psychologischen Befragung dazu.

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wiki01  12.10.2021, 15:24
@249761

Ja, und? Ist das der Beweis der Mitwirkung?

Ich fuhr mit meinem TT-Roadster Quattro meine Lieblingspassstraße runter nach St. Tropez. Ein Motorradfahrer hat mich überholt. In dem Moment entschloss ich mich, mich mit dem Fahrer zu messen. Das ging über etwa 15 km. Letztendlich konnte der Motorradfahrer mich nicht abschütteln. Meine Beifahrerin wurde bei der Fahrt übel und konnte eine Zeit lang nicht sprechen. War sie nun Täter oder nicht? Sie konnte das Rennen nicht verhindern.

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249761  12.10.2021, 15:28
@wiki01

Wie gut, dass die psychologische Befragung dazu kommt.. Und du solltest dich in Grund und Boden schämen. Du bist doch genauso drauf. Leute wie ihr solltet garnicht erst Führerschein machen dürfen bzw. bei bestimmten Auffälligkeiten regelmäßig zum Arzt geschickt werden wegen Nichteignung, am Straßenverkehr teilzunehmen. Du Märchenerzähler.

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249761  12.10.2021, 15:37
@249761

Im Übrigen - wer soll denn solche Zufälligkeiten glauben.. Und dazu noch (sicher kommende) Widersprüche in der psychologischen Befragung, dazu noch das Rausreden des Freundes mit mehr oder weniger dreisten Lügen, ergibt dann ein gutes Gesamtbild, wahrscheinlich verquatscht der sich auch noch. Die Richter und Anwälte sind nicht blöd, sie wird schon sehen, was sie davon hat und ihr Typ genauso. Aber es kommt ja sowieso bald 30 in den Städten ;D dann wirds wohl noch schwieriger.

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milavanila 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 16:22
@249761

Ich bin 15 Jahre alt und würde niemals mit jemanden zusammen sein der mich und andere Menschen in Gefahr bringt. Dann hätte ich hier nicht andere Menschen gefragt sondern hätte mich getrennt und dafür gesorgt dass er nie wieder sein Führerschein zurück bekommt.

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Das Delikt um das es geht kann man insbesondere als Veranstalter oder Teilnehmer an dem Rennen begehen. Sofern ersteres nicht zutrifft und du selbst nicht bei Rennen an den Start gehst als Fahrer bist du kein Täter.

Eine Mittäterschaft scheitert mMn am Fehlen eines relevanten Tatbeitrages.

Allerhöchstens wäre Anstiftung oder Beihilfe möglich. Sollte dein Freund aber nichts angeben was darauf hindeutet dann wird da nichts passieren, falls doch würde entsprechend ermittelt werden.

Man ist als Insasse des Fahrzeugs erstmal nicht der Adressat der besagten Strafnorm.