7 Antworten
Nun, die Polizei wird sich erst mal dafür intressiren ob du überhaupt autofahren darfst. von der Seite hast du erst mal wenig zu befürchten.
Anders schaut es mit der Mietwagenfirma aus. die können ggf. Stress machen, wenn du als Fahrer des Fahrzeuges nicht im Mietvertrag eingetragen bist. Erst recht, wenn es zu einem Unfall kommt. Dann kann es duchaus sein, dass am Fahrzeug entstehende Schäden nicht reguliert werden, und ihr also deutlich mehr als den EIgenanteil, in der Regel bei etwa 500 € zu zahlen habt.
lg, Anna
Wenn Du bei der Mietwagenfirma als Fahrer eingetragen bist, dann Ja.
Ansonsten nicht.
Wenn mich die Polizei anhält mache ich mich da strafbar...
Nein, da immer das Auto haftpflichtversichert ist, und nicht der Fahrer.
...oder habe ich nur im Falle eines Unfalls etwas zu befürchten?
Unter Umständen, aber dazu müsste man die Vertragsbedingungen kennen.
Nur derjenige, der als Fahrer eingetragen ist. Falls es einen weiteren Fahrer geben soll, muss dieser als Zusatzfahrer angemeldet sein. Falls ein nicht eingetragener Fahrer mit dem Mietauto in einen Unfall verwickelt ist, kommen die Versicherungen nicht für den Schaden auf.
Nun ja. Für jeglichen Fremdschaden haftet die Versicherung selbstverständlich.
Warum solltest Du Dich strafbar machen? Die Polizei kennt doch nicht die Verträge mit der Mietfirma. Und auch dann wäre nichts daran strafbar. Haften muss bei einem Fremdschaden die Haftplichtversicherung. Nur bei der Frage bei Eigenschäden könnte das schwierig werden.