Mein Vater schlägt uns?

4 Antworten

Hi, auf jeden Fall auch das www.hilfetelefon.de anrufen. Vermutlich wird die Polizei euch die Nr. gegeben haben. Informiert euch gut, was ihr tun könnt, damit ihr in Sicherheit kommt und es sicher bleibt.

  • Schloss auswechseln!
  • Annäherungsverbot erwirken!

Besser wäre es sicher gleich Hilfe zu holen.

Zu deiner Frage, die Polizei kann gegen deinen Vater ein Zutrittsverbot zu eurer Wohnung aussprechen das erst mal 10 Tage gilt. Der nächste Schritt ist dann zu einem Anwalt zu gehen. Dieser wird dann z. B. eine einstweilige Verfügung beantragen die dann länger gilt und euch vor Gericht vertreten. Zum einen als Nebenklager falls ihr Strafanzeigen wegen Körperverletzung stellt, zu aderen beim Familengericht wenn es um Scheidung, Besuchsrecht etc. geht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter von 2 Kindern

stellefragen580 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 23:51

Das Problem ist wir haben ein Haus und leben da alle zusammen

DieMelanie222  06.01.2024, 10:14
@stellefragen580

Das spielt keine Rolle, bzw. ist es nun mal so das Familien zusammenwohnen. Wenn aber ein Familienmitglied gewaltätig wird und eine Gefährdungslage vorliegt dann darf der oder auch diejenige eben nicht mehr dort wohnen.

wenn der Polizei Fremdgefährdung und cholerisch, instabile Persönlichkeit deutlich wird, kann eine Einlieferung in eine psychiatrische Klinik erfolgen.


DieMelanie222  05.01.2024, 21:41

Ne das müsste ein Gericht entscheiden und zwar aufgrund eines Psychiatrischen Gutachtens.

Im übrigen finde ich es unmöglich das du versuchst hier Horror Szenarien zu verbreiten und noch Angst zu schüren.

Nordlicht979  05.01.2024, 22:16
@DieMelanie222

Der Horror findet bereits in der Realität dieser Familie statt. Und die Polizei entscheidet selbstständig wohin sie jemanden bringt, ganz ohne Gerichtsentscheid. Und wenn sie ihn in eine psychiatrische Klinik bringt, dann ersetzt das kein psychiatrisches Gutachten, sondern erfolgt zur Ermittlung einer Diagnose durch einen dort tätigen Arzt bzw. Psychiater. Also wenn Du keine Ahnung hast, dann halte dich einfach zurück.

nochnefrage  06.01.2024, 17:43
@DieMelanie222

Die Polizei kann solche Personen erstmal in eine Klinik bringen, wenn ein Arzt Fremd-. oder Selbstgefährdung vermutet, bleibt die Person dort. Der Richter wird dann informiert und handelt. Zumindest in Deutschland.

Ob dann Gutchaten nötig sind, wird erst dann entschieden. Die Person auch dagegen klagen. Erstmal aber kann die Polizei in eine Klinik bringen.

Verlasst unmittelbar gemeinsam das Haus mit Hausschluessel, geht zur Polizei, damit in die Wohnung Zutritt verbleibt den Schluessel der Polizei geben zum Betritt der Wohnung

Gemeinsam, damit er keinen verletzt und fuer Zeugen ...