Mein Vater lässt das Haus verkommen?

jentolon  24.06.2024, 15:19

Ist er alkoholkrank?

Madleen0306 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 15:45

Nein … einfach nur faul … er sitzt den Ganzen Tag vor dem TV und schaut Krimis … selbst wenn wir da sind werden wir gekonnt ignoriert.

4 Antworten

Wenn er Nießbrauch hat, muss er trotzdem für die Nebenkosten aufkommen und euch einen Abschlag zahlen. Der ist dann auch für Öl. Wenn er keinen zahlt, dann kauft kein Öl, dann muss er es selbst tun.

Euch bleibt nicht viel. Zusehen, wie weiter alles den Bach heruntergeht oder handeln, denn offensichtlich kommt er nicht mehr klar. Warum regt ihr nicht eine Betreuung über das Amtsgericht an? Sollte es gelingen, dann habt ihr die Betreuungsperson als Ansprechpartner, auch für die Verwahrlosung der Wohnung.

Ihr braucht viel Kraft und einen langen Atem.

Wie steht denn euer Bruder dazu, der muss ja auch mit diesen "Wohlgerüchen" leben?


Madleen0306 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 15:05

Naja unser Bruder ist die meiste Zeit bei seiner Freundin und verdrängt das am Ehesten … Ich wünschte wir würden diese Fähigkeit auch besitzen…

0
sassenach4u  24.06.2024, 15:17
@Madleen0306

Trotzdem, dem muss der Gestank doch dann besonders auffallen, wenn er nach Hause kommt. Könnt ihr Geschwister nicht zusammensetzen und besprechen, ob eine Betreuung angezeigt ist? Wenn er nicht mitzieht, dann mach es mit deiner Schwester allein.

0

2 Wohnungen

eine könnt ihr vermieten - und mit den Einnahmen am Haus was machen

(edit: geht nicht - euer älterer Bruder - wohnt in der 2ten ?)

-------

Ihr seid die Eigentümer - ihr kümmert euch um euer Eigentum.

-------

Euer Vater braucht Hilfe - beim Arzt vllt. ansprechen, vllt. gibt es da was - Trauerbewältigung, Psychisches irgendwas, vllt. Reha - falls er bspw. auch Alkoholkrank wäre oder Ähnliches

Vereine, Feuerwehr, Hobby, gemeinsame Zeit/Aktivitäten -> gemeinsames Grillen am öffentlichen Grillplatz, gemeinsamen Schwimmen im Freibad, etc.

Schubst euren Vater an, vllt. kommt er zurück ins Leben

------

Das Hausding - das ist euers - das müsst ihr machen.

Vllt. hat euer Vater auch Ideen, die er verwirklichen will am Haus, vllt. auch danach fragen - dann macht er auch mit. Muss ja nicht gleich eine komplette Renovierung mit einem 100.000€ Budget sein - kann ja auch erstmal den Garten zurecht machen mit Grillstelle anlegen sein --- und dort EM-Spiele schauen.

Mit positiven Sachen Veränderungen bewirken.

Schimpfen und mit negativen Dingen erreicht man das nicht.

Zahlt dein Bruder Miete?

So wie du es schilderst dürfte es sehr leicht möglich sein, euren Vater entmündigung zu lassen. Ich halte es, falls die Schilderungen stimmen für sinnvoll, eher für notwendig. Dann könnt ihr beiden Schwestern schalten und walten und für Ordnung sorgen.


hilflos99  25.06.2024, 09:17

wegen sowas kann man ganz sicher nicht entmündigt werden

0
gottesanbeterin  25.06.2024, 13:12
@hilflos99

Wenn man nicht fähig ist, ordentlich für sich selbst zu sorgen, ist das sehr wohl möglich.

0

Eine Enterbung des Sohnes geht nur in besonderen Ausnahmefaellen. Ansonsten hat er einen Pflichtteilanspruch. Eine Uebertragung von 50:50 auf zwei von drei Geschwistern stimmt also nicht. Der Pflichtteil ist die Haelfte des gesetzlichen Erbteils, also 16,67%. Ich wuerde zunaechst abklaeren, wem was gehoert, bevor ich Massnahmen ergreifen wuerde.


Madleen0306 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 09:13

Es war kein Erbe sondern eine Schenkung und die kann man so aufteilen, unser Bruder hat aufgrund finanzieller Probleme eingelenkt damals … das Haus gehört meiner Schwester und mir je 50:50 …

0
ant8eart  25.06.2024, 11:02
@Madleen0306

Ich waere da nicht so sicher, kenne mich aber im Detail nicht aus.

Bei einer Enterbung durch Schenkung verliert der Sohn nicht den Pflichtteilsanspruch. Den Pflichtteilanspruch verliert ein Erbe nur unter sehr speziellen Voraussetzungen im Rahmen einer Pflichtteilsentziehung. Eine einfache Schenkung genuegt hier nicht. Er koennte seinen Pflichtteil jederzeit einfordern.

0
hilflos99  25.06.2024, 09:19

Pflichtteil muss man einfordern und ist immer ein Geldanspruch. Eigentum am Haus hat der Bruder daher nicht

0
ant8eart  25.06.2024, 10:01
@hilflos99

Pflichtteil eines Erbes wuerde sich natuerlich auch auf Sachwerte beziehen.

0