Mein Sohn betrügt seine Freundin.Was soll ich tun?
Mein Sohn (16) kam heute erst um halb zwei Nachts nach Hause, ich wurde davon zufällig wach und bekam mit, dass er ein Mädchen aus seiner Clique dabei hatte. Zusammen wollten sie in sein Zimmer schleichen und sein Plan war, dass sie bei ihm übernachtet. Er hat aber eine feste Freundin. Ich bezweifle, dass die Eltern dieses Mädchens davon wussten und außerdem finde ich es schäbig von ihm, seine Freundin zu betrügen. Ich habe das daher unterbunden und das Mädchen nach Hause geschickt. Jetzt ist Stress zuhause, es gibt Streit und er findet, dass ich ein Spießer bin und dass es mich nichts angehen würde. Was denkt ihr, liege ich da falsch?
46 Antworten
Nachtrag:
Eigentlich wissen hier in der Regel die Eltern gegenseitig davon, wenn wer wo übernachtet.
Damit sich niemand Sorgen machen muss.
Die Frage wäre also: Warum hat es darüber vorher keine Absprachen gegeben? Warum wird dieses Mädchen nicht von ihren Eltern vermisst?
Ich finde du hast richtig gehandelt. Als Elternteil sollte man den Kindern laufend Fehler aufzeigen und das war halt ein eindeutiger Fehltritt.
Ich bin selber junger Vater und ich möchte meinen Kindern einen Grundstock an Moral und Ethik mitgeben. Weil wir alle miteinander nur Menschen sind, werden auch Fehler gemacht.
Ich würde die Situation noch weiter beobachten, vlt auch mal ein klärendes Gespräch suchen. Wenn sich dein Sohn nicht geläutert zeigt, würde ich mal die Freundin kontaktieren..
Geht dich nichts an. Er muss eigene Erfahrung machen. Du kannst ihm hinterher sagen dass ein solches verhalten nicht angemessen ist, aber eigentlich ist das sein Problem.
Das er sauer ist kann ich total verstehen, nicht nur das es endpeinlich ist, du hast auch noch recht und es wird sich rumsprechen, dass sie von dir nach Hause geschickt wurde.
Pubertät^^
Wie manche Vorredner schon richtig angedeutet haben, lässt sich die Frage durch einen Blick auf die Rechtslage klären.
Die Eltern haben für die Wohnung das Hausrecht. Ohne ihre Genehmigung darf zumindest das minderjährige Kind niemanden in die Wohnung lassen, den die Eltern dort nicht haben möchten oder von dem die Eltern keine Kenntnis haben. Das Mädchen durfte unter diesem Gesichtspunkt ohne weiteres vor die Tür gesetzt werden. Etwas anderes ist die Frage, ob man sie nachts allein auf den Heimweg schicken darf. Sofern sie nicht einfach ums Eck wohnt, gibt es drei Möglichkeiten: sie von ihren Erziehungsberechtigten abholen lassen, sie selbst bringen, oder sie in ein Taxi setzen (selbstverständlich auf Kosten des Sohnes, der die nächsten Wochen reduziertes Taschengeld erhält).
Umgekehrt ist es Sache allein des Sohnes, auch des minderjährigen, ob er sein seine Freundin hintergeht oder zumindest den Anschein dafür erweckt. Verbieten können ihm die Eltern das nicht, gleichwohl sie ihm verbieten dürfen, das Fräulein mit nach Hause zu bringen. Eingreifen dürfen die Eltern erst bei massiven Gefahren, etwa wenn es darum geht, dass der Sohn eine Freundin mitschleppt, die ihn ins Rauschgiftmilieu hineinzieht und seine Gesundheit gefährdet. Hier kämen generelle Kontaktverbote in betracht.
Ob die Eltern also ein Mädchen, dass sie in der Wohnung aus welchen Gründen auch immer nicht sehen wollen, rausschmeißen oder nicht, liegt rechtlich in ihrem freien Belieben. Sei es aus moralischen, religiösen, ästhetischen (sie ist "zu dick") oder gar rassistischen Gründen, die Eltern als Hausrechtsinhaber haben freieste Hand und dürfen jeden Fremden vor die Tür setzen, der ihnen nicht passt. Was der Sohn will, ist rechtlich vollkommen gleichgültig: Ober sticht Unter.
Ob vollkommene Willkür jedoch für die Erziehung förderlich ist, steht auf einem anderen Blatt.
Vorliegend war es aus rechtlichen und erzieherischen Gründen richtig, das Mädchen aus der Wohnung zu werfen. Der Sohn hat sich an eine elementare rechtliche und soziale Regen nicht gehalten, nämlich zu fragen, wenn man von einem anderen etwas will (hier die rechtlich erforderliche Erlaubnis, jemanden in die Wohnung mitnehmen zu dürfen), sich im Falle des ablehnenden Bescheides an die Ablehnung zu halten (auch wenn man sie für falsch oder ungerecht etc. hält) und sich das Erwünschte nicht durch verbotene Eigenmacht zu verschaffen.
Würde man ihm den Damenbesuch durchgehen lassen, hätte der Norm- und Vertrauensbruch keine Folgen für ihn. Lerneffekt: Normen und Grenzen sind egal, auch wenn ich sie überschreite, passiert mir nichts. Daher ist es zwingend, die verletzte Norm durchzusetzen und einen normgemäßen Zustand (nämlich: Mädchen nicht in der Wohnung) herzustellen.
Das diese Reaktion zwingend ist, sieht man, wenn man sich einen anderen gleichermaßen rechtlich relevanten Normbruch denkt: Was, wenn sich Sohnemann einfach den elterlichen Fernseher in sein Zimmer stellt, weil er nicht auf seinen kleinen Bildschirm gucken will? Oder wenn er sich einfach so in Papas Geldbeutel bedient? ...
Alles das hat nichts mit Moral zu tun, es geht allein um die Frage, wie auf Normbrüche zu reagieren ist.
es ist seine Beziehung und natürlich ist es falsch, wenn sich Eltern da einmischen