Mein ex ist seit drei jahren nicht mehr bei mir gemeldet?

3 Antworten

So lange er als Mieter im Vertrag steht darf er die Wohnung nutzen.

Anmelden kann er sich nicht so einfach. Dazu braucht er ja eine Wohnungsgeberbestätigung.

Wenn Ihr Beide im Mietvertrag steht, dann hat er das Recht, in die Wohnung zurückzukehren.


Luci1234783 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 11:44

Auch wen wir uns geeinigt hatten das ich wohnen bleibe und er geht

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Norina1603  17.08.2024, 12:23
@Luci1234783
Auch wen wir uns geeinigt hatten das ich wohnen bleibe und er geht

Da wäre es natürlich hilfreich, wenn Ihr das schriftlich fixiert hättet!

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AngiedieSchlaue  17.08.2024, 13:04
@Luci1234783

Trotzdem ist er noch Mieter, wenn es zwischen Vermieter und ihm keine entsprechende Vereinbarung (Aufhebungsvertrag?) gibt.

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Natürlich darf er das wie immer er will !

Er ist nach wie vor Mieter dieser Wohnung - die NICHT DEINE ist sondern immer noch EURE. Wer die Miete zahlt ist völlig irrelevant.

Wende Dich an den Vermieter und versuche zu kündigen.

Dein Ex kann zu jeder Tages- und Nachtzeit EURE Wohnung betreten wie er will und in EURER Wohnung auch Party feiern und "Gäste" übernachten lassen. Denn er steht im Mietvertrag !


Gerhart  17.08.2024, 12:37

Eine Einzelkündigung ist nicht möglich

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Vanaheim  17.08.2024, 13:35
@Gerhart

Im Einzelfall durchaus, man kann das Einverständnis des Anderen gerichtlich erzwingen oder irrelevant machen. Erkundige Dich, diese Problematik wurde hier sehr oft beantwortet

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Gerhart  17.08.2024, 16:59
@Vanaheim

Du beschreibst nicht die Einzelkündigung sondern die gerichtliche Zustimmung für den Fall, dass der andere Mieter nicht kündigen will, und das ist leider kein Einzelfall.

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