Mein 5 jähriger Sohn hat Süßigkeiten gekauft im Supermarkt?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Ja 69%
Nein 31%

8 Antworten

Ja

Ja, mit 5 Jahren ist er noch nicht geschäftsfähig, ab 7 Jahren sieht das aber schon wieder anders aus. Taschengeldparagraph § 110 BGB - Was dürfen Kinder kaufen?


Nill  24.02.2022, 14:36

Dafür hat er Probleme weil man nen 5 jährigen nicht allein herumlaufen lassen darf

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DerJoergi  24.02.2022, 14:39
@Nill

Sagt wer? Pauschal gibt es da keine gesetzlichen Altersgrenzen. Ich stimme zwar zu, dass ein 5jähriger noch nicht ohne Kenntnis der Eltern zum Supermarkt gehen sollte, verboten ist dies pauschal aber nicht.

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Nill  24.02.2022, 14:42
@DerJoergi

Is schon die verletzung der aufsichtspflicht wenn ein 5jähriger allein durch die stsdt latscht.

Laut empfehlung vom jugendamt dürfte man einen 5 jährigen maximal 30min allein in der wohnung lassen - also bezweifle ich das es ok wär das er allein durch die stadt zieht

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DerJoergi  24.02.2022, 14:54
@Nill

Nenn mir doch mal deine Quellen - als Mitarbeiter des Jugendamtes würde ich gerne mal wissen worauf du dich da berufst! Ich finde das Thema Aufsichtspflicht hier wie gesagt auch durchaus relevant, nur ist das im Kontext der Altersgrenzen nicht genauer gesetzlich geregelt, es muss immer die individuelle Entwicklung des Kindes berücksichtigt werden. Für einen gewissen Zeitraum darf sich theoretisch auch ein 5jähriger unbeaufsichtigt bewegen.

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hermanngustav  25.02.2022, 18:49
@Nill

Wo steht, dass der Fünfjährige in der Stadt lebt und einen langen Weg zum Supermarkt gehen muss?

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hermanngustav  25.02.2022, 18:51
@Nill

Tolle Quelle. Die Rechtsprechung in Österreich ist nicht wesentlich anders als in Deutschland.

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Ja

Ein Fünfjähriger ist noch nicht geschäftsfähig. Auch nicht bedingt geschäftsfähig. Man müsste m.E. sogar das Geld zurückfordern können, wenn die Waren nicht mehr zurückgegeben werden kann, weil der Fünfjährige sie z.B. aufgegessen hat.

Ja

Ja, da der Kaufvertrag somit Ungültig ist.


Nutpen  24.02.2022, 14:41

Aber dem Knirps sein süsses wegnehmen? Vor allem wenn er es von seinem Geld gekauft hat, wäre falsch. Ich würde mit ihm nur mal sprechen. Und sagen, dass ich das nächste mal dabei sein möchte oder so.
Wegnehmen finde ich nicht richtig.

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Nutpen  24.02.2022, 15:16
@xXSinexXx

Naja schon.

Aber ist eh nur ein Troll. Ein 16 Jähriger kann keinen 5 Jährigen Sohn haben.

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xXSinexXx  24.02.2022, 17:14
@Nutpen

Möglich wäre es, aber ja denke ich auch. Aber trotzdem, man kann die Frage ja einfach beantworten

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xXSinexXx  24.02.2022, 17:14
@Nutpen

Die Frage war ja "kann" er es, nicht "soll" er es :D

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Was für Sachen und wie viele...?

War das im Taschengeldbereich, dann hat der Laden keine Schuld.

Dann ist es eher Deine Aufsichtspflicht, der Du hättest nachkommen sollen.


DerJoergi  24.02.2022, 14:37

Der Taschengeldparagraph findet erst ab 7 Jahren Anwendung, die Aufsichtspflicht spielt im Vertragsrecht keine Rolle.

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DerJoergi  24.02.2022, 14:41
@PoisonArrow

ja, als Mitarbeiter des Jugendamtes bin ich mir da sicher und siehe auch mein Link oben...

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Du willst deinem Sohn seine süssigkeiten wegnehmen? Sag was ist falsch bei dir?

Lass ihm doch sein Nachszeug. Daran ist nichts auszusetzen.

So lange er dir kein Geld gestohlen hat und es sein Taschengeld ist, dann geht es dich nichts an.