Wenn mein 5 jähriges Kind. Süßigkeiten kauft für 50 cent?

Nimm dir deine 50 Cent 56%
Ne Preis zu niedrig 44%

9 Stimmen

6 Antworten

Taschengeldparagraph. Der Betrag ist so gering, dass auch ein 5 jähriges Kind ihn ausgeben darf.


DerCaveman  24.02.2022, 15:11

Nur dass das fuenfjaehrige Kind ueberhaupt noch nicht geschaeftsfaehig ist.

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raubkatze  24.02.2022, 15:43
@DerCaveman

Ich gehe davon aus, dass es nicht allein im Laden war, sondern in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

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DerCaveman  24.02.2022, 15:46
@raubkatze

Sicher war hier kein Kaufvertrag zwischen einem Elternteil und dem Haendler gemeint. Sonst haette der FS seine Frage wohl anders formuliert.

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raubkatze  24.02.2022, 15:49
@DerCaveman

Man kann dem Kind auch Geld geben und es im eigenen Beisein ausgeben lassen. Ist doch keine schlechte Idee zu Erlernen des Vorgangs.

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DerCaveman  24.02.2022, 15:52
@raubkatze

Davon war aber in der Frage auch nicht die Rede.

Wenn ich mit meinem fuenfjaehrigen Kind in einen Laden gehe, ihm 50 Cent in die Hand druecke und es damit Suessigkeiten kaufen lasse, kommt der Kaufvertrag ja auch nicht mit dem Kind zustande, sondern mit mir. Dann ist der Vertrag auch wirksam (bin deutlich aelter als 7).

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raubkatze  24.02.2022, 15:54
@DerCaveman

Die Frage hat keine erwachsene Person gestellt. Sie dürfte von einem älteren Geschwisterchen sein. ;)

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DerCaveman  24.02.2022, 15:58
@raubkatze

Wenn ich mir seine anderen Fragen so anschaue, duerftest du wohl recht haben ;-)

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Als Verkäufer würde ich Dir deine 50 Cent erstatten, auf die Ware verzichten und Dir Hausverbot erteilen.


Gloves61 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 14:59

Spinnst du??? Das sind fast 3 Zigaretten

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Nimm dir deine 50 Cent

Kind < 7 Jahre --> Kind geschäftsunfähig --> Kein Kaufvertrag zustande gekommen. Du kannst auf die 50 Cent pochen.

Woher ich das weiß:Recherche
Nimm dir deine 50 Cent

Warum denn nicht? Wenn das Taschengeld nicht für Süßigkeiten bestimmt war, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Auf die Höhe kommt es nicht an.
Ansonsten hätten wir hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html
Und damit darf das Kind keine Geschäfte tätigen, selbst wenn es schon Taschengeld bekäme.
Darfst das Geld also zurück holen. Ob das in der Realität so sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.


Nimm dir deine 50 Cent

Du würdest am Ende - wohl oder übel - wohl Recht bekommen, da das Kind Geschäftsunfähig ist.