Mehrfertigung Erstattungsanspruch Jobcenter?

2 Antworten

Offensichtlich hast Du für September bis November 2020 Arbeitslosengeld 2 ("Hartz 4") vom Jobcenter bekommen, während Dir für diesen Zeitraum Arbeitslosengeld (1) von der Agentur für Arbeit zustand.

Nun mußt Du das sozusagen zuviel oder unberechtigt erhaltene Arbeitslosengeld 2 zurückzahlen.

Ratenzahlung sollte möglich sein. Das steht nicht in dem Schreiben, ist jedoch ein allgemeiner Erfahrungswert.

Das ist ein Bescheid über Vorleistungen die dir vom Jobcenter erbracht wurden bzw. für November noch erbracht werden, obwohl dir als vorrangige Leistung ALG - 1 von der Agentur für Arbeit für den besagten Zeitraum zugestanden hat.

Nun hat das Jobcenter einen Erstattungsantrag bei der Agentur für Arbeit gestellt und lässt sich diese genannte Summe nun von deinem ALG - 1 Anspruch erstatten.


isomatte  30.10.2020, 06:50

Sorry, habe ganz unten den letzten Satz nicht gelesen, danach sollst du diesen Betrag bis zum genannten Termin selber überweisen, demnach hat das Jobcenter keinen Erstattungsantrag an die Agentur für Arbeit gestellt, sie verrechnen diese Vorleistung also nicht unter sich.

Demnach musst du ja zwei Leistungen erhalten haben, einmal ALG - 2 und dein dir zustehendes ALG - 1, deshalb solltest du ja noch über das Geld verfügen und ans Jobcenter zurückzahlen können.

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isomatte  31.10.2020, 06:45
@isomatte

Das hättest du mal gleich mit einstellen sollen, dann wurde ein Erstattungsantrag vom Jobcenter bei der Agentur für Arbeit gestellt, sie verrechnen das unter sich, du musst also nichts einzahlen, es wurde dir nur mitgeteilt das ein Erstattungsantrag gestellt wurde und was von deinem ALG - 1 Anspruch für besagten Zeitraum ans Jobcenter geht, weil du Ersatzleistungen in Form von ALG - 2 erhalten hast.

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