Mehr als 48 Stunden die Woche arbeiten?

7 Antworten

In Ausnahmefällen kann auch bis zu 60 Stunden gearbeitet werden. Dann muss das aber zeitnah durch Freizeit ausgeglichen werden.

Das geht in der Regel aber NICHT bei zwei verschiedenen Arbeitgebern. Diese Ausnahmen müssen sich ja betriebsbedingt ergeben. Damit hätte der zweite Arbeitgeber ja gar nichts zu tun.

.........naja..es gibt Arbeitsschutzgesetze und Pausenregelungen...sofern Dein Chef da überhaupt mitmacht?

Kommt wohl auch auf die Art der Arbeit an..Büro..Hilfsjob..ganz was Anderes?

Ans Arbeitszeitgesetz müssen sich nur bestimmte Gruppen von Führungskräften, Selbstständige + manche speziellen Berufsbilder oder Betriebsräte nicht halten. Alle anderen schon.


officialcrime 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 11:49

Find ich irgendwie krass, dass man nicht aus eigenem Willen mehr arbeiten darf..

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officialcrime 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 11:57
@Nina1273

wo denn? Außer Selbstständig gibt es doch keins oder?

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DerHans  07.02.2022, 12:40
@officialcrime

Das hat aber seinen Grund. Das sind SCHUTZ-Bestimmungen. Willst du auf eine Rente verzichten, wenn es durch Überarbeitung, zu einem Unfall mit Dauerschaden kommt?

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Wenn du einen Arbeitsvertrag für leitende Angestellte hast

Es ist nicht verboten, mehr zu arbeiten.

Es ist nur verboten, mehr von seinen Angestellten zu verlangen.


DerHans  07.02.2022, 11:46

Mehr als 60 Stunden in der Woche, sind sehr wohl verboten. Bei einem Unfall kann das den Arbeitgeber dann auch sehr teuer zu stehen kommen.

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WhereIsMyBox  07.02.2022, 11:46

Natürlich. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet darauf zu achten dass der arbeitnehmer die ruhezeiten einhält. Deshalb darf man ja auch zb mit einem nebenjob nicht in den ruhezeiten des hauptjobs arbeiten.

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WhereIsMyBox  07.02.2022, 11:50
@Kittyhawkins

Ach du gehst davon aus dass der fragesteller selbstständig ist? Dann habe ich deine antwort falsch interpretiert

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Kittyhawkins  07.02.2022, 12:47
@WhereIsMyBox

Nein, tu ich nicht. Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber von seinem Fragesteller nicht mehr als 48 Wochenstunden verlangen darf.

Dass der AN darüber hinaus nach Absprache 12 weitere Stunden leisten darf, steht ja auf einem anderen Blatt.

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