Darf Arbeitgeber Freiberufliche Stunden Beschränken?
Hi, ich bin volljährig und habe eine Ausbildung als Fachinformatiker.
Nebenberuflich möchte ich nun Freiberuflich als Grafikdesigner tätig werden.
Zustimmung meines Chefs habe ich bereits, allerdings steht dort das ich der Beschäftigung nur 12 std im Monat (!) nachgehen darf.
Darf er das?
In Deutschland darf man soweit ich weiß 48 std die Woche arbeiten und aktuell arbeite ich 40 davon als habe ich ja 8 std die Woche übrig?
Danke für eure Hilfe :)
* natürlich „er“ auch in den Umfragen sry
Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen
5 Antworten
Ich musste bei mir sogar angeben wann ich immer meine nebenberufliche tätigkeit ausführe - dein Ag wird und kann nicht kontrollieren wie du arbeitest - wenn du 12 h in einer woche arbeitest dann ist es halt so - du musst die arbeit ja nicht ganz genau dokumentiert den Ag geben - somit steht es offiziel so dirn - was du machst ist deine sache
nicht das ich wüsste - wenn du ne gmbh gründest - was bei 12 h arbeitszeit schwachssinig ist.. zur not wenns gut läuft frag ob du weniger für die firma arbeiten kannst mehr für deine eigene also immer weniger stunden im jetzigen laden - so werde ich das auch machen wenns läuft
vorab: ich bin ein kleiner AG.
Und nein, das geht einen AG prinzipiell überhaupt nichts an, was du nach der Arbeit machst. Deine Krankenkasse könnte sich jedoch dann für den Verdienst interessieren, wenn der höher ist als aus der eigentlichen Tätigkeit.
Es gibt Einschränkungen für Nebentätigkeiten wie z.B.Verbot der Konkurrenz oder wenn es dem Image schadet (die Sekretärin des Vorstands ist nebenberuflich Stripperin ;-) ), aber viel mehr geht nicht.
Im öffentlichen Dienst liegen die Verhältnisse ein wenig anders.
Generell hat der Arbeitgeber da wenig mitzureden, sofern das keinen Einfluss auf deine Arbeit hat. Du hast ihn lediglich zu informieren. Zwar gibt es entsprechende Klauseln in Verträgen, die sind aber i.d.R. ungültig. Auch die 48 Stunden zählen nicht für eine Selbstständigkeit.
Wenn deine Arbeitsleistung nachlässt, du Arbeit und deine Selbstständigkeit vermischen solltest, während der Arbeitszeit hier z.B. Telefonate annimmst usw. dann gibt es natürlich Probleme.
Natürlich sollte man sich mit seinen Arbeitgeber einig sein und nicht gegeneinander arbeiten. Letztlich wird das dein AG aber auch kaum kontrollieren wollen und können. Sprich sofern du deine Arbeit nicht vernachlässigst, mach was du möchtest.
Wenn dadurch deine Arbeitsleistung im Hauptjob drunter leidet, oder du Konkurrenz darstellst, können Nebentätigkeiten sogar komplett unterbunden werden.
Er dürfte es auch komplett unterbinden.
So einfach ist das leider falsch, es hängt von einigen Umständen ab. Aus https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/top-thema-nebenbeschaeftigung/nebentaetigkeit-und-arbeitsrecht-was-erlaubt-ist_76_418602.html
"Nebenjob erlaubt: Pauschales Nebentätigkeitsverbot unzulässig
Vertraglich vereinbarte Nebentätigkeitsverbote oder Genehmigungserfordernisse sind wegen der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit des Arbeitnehmers (Art. 12 GG) nicht pauschal zulässig. Sie sind so auszulegen, dass nur solche Nebentätigkeiten verboten sind, die gegen berechtigte Interessen des Arbeitgebers verstoßen. Grundsätzlich besteht aber kein Anspruch des Arbeitgebers darauf, dass Arbeitnehmer nur für ihn tätig sind. Solange keine berechtigten Einwände bestehen, muss der Arbeitgeber Nebentätigkeiten genehmigen."
Theoretisch hätte sie die Nebentätigkeit auch komplett ablehnen können.
Dagegen steht Artikel 12 GG der freien Berufswahl, siehe auch: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/top-thema-nebenbeschaeftigung/nebentaetigkeit-und-arbeitsrecht-was-erlaubt-ist_76_418602.html
kann es passieren das ich meine Einnahmen meinem AG zeigen muss?