Testament unauffindbar-Ich hätte Halbbruder verschwiegenWas tu ich?

4 Antworten

  • Erbfall
  • Kein Testament
  • Erbschein wurde erteilt, aber vernichtet
  • Zwei Erben vorhanden

Frage: Was ist mit dem Grundbuch? Warum stehst Du als alleiniger Eigentümer im Grundbuch?

Unabhängig davon ist Dir bekannt, dass es für das Grundstück einen Miterben gibt. Wenn Du das Grundstück verkaufst, was Du nicht ohne Zustimmung darfst, dann steht dem Miterben auf jeden Fall sein Anteil zu. Zzgl. eventuellem Schadenersatz, wenn das Haus unter Preis verkauft wurde.

Ich würde mir dann als Halbbruder einen Anwalt nehmen und den Erbschein erneut beantragen.

Kann doch nicht sein, dass Du so etwas vernichtest!!

Anschließend kannst Du Pech haben und er will was von seinem Pflichtteil haben.

Ich finde übrigens die Fragestellung sehr verworren.


maulwurfn87 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 14:49

Der Erbschein wurde doch im Nachhinein sowieso für ungültig erklärt.

Wertlos.Von daher egal.

Dafür braucht man keinen Anwalt.

Das Formular wie er wie ich ja auch.Das schickt er dann per Post zum AG.

Ich habe die Abschrift bekommen.

Die Post ist nichts Anderes als ein Duplikat für mich.

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Den Erbschein hatte ich bewusst vernichtet weil ich in dieser Phase nicht anders konnte.
Würd ich übrigens heute genauso machen weil es kein 2.Mal mehr geben wird.
Einen neuen Erbschein kann ich mir nicht mehr leisten.

Was erwartest du denn jetzt hier - Absolution dafür? Dass dein Vorgehen nicht rechtens war ist dir sehr wohl bewusst.

Solange die Eigentumsverhältnisse nicht endgültig geklärt sind brauchst du dir über einen Verkauf keine Gedanken machen.


maulwurfn87 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 14:25

Er ist gleichberechtigter Erbe.

Fernab dessen.

Wäre die Person genannt wäre es final dasselbe.

Ich mich in eine Ecke gestellt wo ich mich nicht sehe.

Meine Eltern wollten immer das er da raus bleibt.

Er ist aus 1.Ehe.

Meine Mutter vor meinem Vater verstorben:

“Der Nassauer …usw.

Der hat mit meinem Ersparten nichts zu tun.“

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LouPing  15.07.2024, 14:33
@maulwurfn87

Als leibliches Kind des Erblassers ist er /sie erbberechtigt. Ende.

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maulwurfn87 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 14:39
@LouPing

Das weiß ich.

Hatt ich geschrieben.

Anfang.

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LouPing  15.07.2024, 14:42
@maulwurfn87

Dann solltest du auch wissen was auf dich zukommt. Ohne Zustimmung des mit Erben kannst du die Immobilie nicht verkaufen, auch wird das Erbe aufgeteilt.

Was genau kapierst du daran nicht?

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maulwurfn87 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 14:54
@LouPing

Du legst einem Behauptungen in den Mund die gar nicht zu tragen kommen.

Wir schreiben aneinander vorbei.

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Wieso kannst Du Dir einen neuen Erbschein nicht leisten?
Soweit ich mich erinnere, ist der für eine kleine Gebühr zu haben...
Abgesehen davon bekommt man einen Erbschein erst nach dem Tod des Erblassers - was Du da vernichtet hast, als Dein Vater noch lebte, war sonstwas.

Wieso bist Du bereits als alleiniger Eigentümer eingetragen? War Dein Vater zu Lebzeiten nicht mehr der Eigentümer?

Wenn Du einen Halbbruder hast, dann ist dieser erbberechtigt - Du musst ihm seinen Anteil auszahlen (je nach Umständen die Hälfte oder ein Viertel der Hinterlassenschaft).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

maulwurfn87 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 08:20

Der Vater war 2020 verstorben.

Das der Erbschein nach dem Ableben des Erblassers erstellt wird ist klar.

Da wäre ich von alleine nicht drauf gekommen. 🫠

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maulwurfn87 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 14:38

Ja sicher.

Erst nach dem Tod.Juni 2020 verstorben.

Da einem VK von mir nicht zugestimmt wird und keine Reserven vorhanden sind…

Wo soll ich denn dann hin?

Der alte Erbschein hatte ~950€ gekostet.

Die Sachbearbeiterin sagt

“Auch er könne einen Erbschein beantragen.“

Und eine Beleihung käme auch in Frage.

Bleibt nur zu hoffen,das er verzichtet.

Die Option kommt auch.

Da selbst unser Vater keine Meinung von Ihm hatte und ich ihn 2 Mal gesehen habe bin ich abgespalten wie immer.

Bin ich von allen Menschen.

Da ich hochsensibel bin und eine SP habe kommt mir alles nicht entgegen.

Autismus ist im Verdacht.

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Dichterseele  15.07.2024, 14:51
@maulwurfn87

Ein Erbschein für 950,-€? Dann müsste die Immobilie ja Millionenwert haben...
Unserer hat unter 20,-€ gekostet.

Euer Vater hatte keine "Meinung" von ihm??? Entweder er hatte keine Ahnung von seiner Existenz, oder der uneheliche Sohn war ihm egal...?
Gibt es einen Beweis, dass das Dein Halbbruder ist?

Und was ist SP?

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maulwurfn87 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 15:01
@Dichterseele

Doch auch ehelich.

Ja gibt es.Sonst hätte das Register ihn ja nicht ausfindig machen können.

SP bedeutet soziale Phobie.

Millionen nein.

Dann hätte der Erbschein 4stellig gekostet.

Geschäftswert/EUR

Gebühr/EUR

500,00

15,00

5.000,00

45,00

10.000,00

75,00

50.000,00

165,00

110.000,00

273,00

200.000,00

435,00

500.000,00

935,00

700.000,00

1.255,00

1000.000,00

1.735,00

0
LouPing  15.07.2024, 15:05
@maulwurfn87

Unter welchen Erkrankungen du auch leidest, für die Abwicklung des Erbrechts ist das völlig irrelevant.

Der andere Sohn deines Vaters ist erbberechtigt - Ende.

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Dichterseele  15.07.2024, 17:53
@maulwurfn87

Das sind doch nicht die Gebühren des Amtsgerichts, das den Erbschein ausstellt. Da müssten neben dem Haus noch andre Werte vorhanden sein.

1
maulwurfn87 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 18:36
@Dichterseele

Nicht das ich wüsste.

Die Immobilie ist es.

Knapp unter Erbschaftssteuer war es.

Ich warte ab wie sie es mir gesagt hat.

Ist auch müßig im Internet sowas zu posten.

Die Zeit hätt ich anderweitig nutzen können.

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Dichterseele  18.07.2024, 21:40
@maulwurfn87

Hauswert unter Erbschaftssteuer - da kostet der Erbschein kein Vermögen!
Und wenn Du Deinen Halbbruder verschweigst, begehst Du einen Betrugsversuch!

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