LSW Abschlagmitteilung?

1 Antwort

Der Abschlag für normalen Haushaltsstrom ist nicht relevant, den muss jeder aus seinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zahlen.

Nur wenn Du vom Energieversorger auch mit z.B. Gas oder Fernwärme versorgt wirst, ist das fürs Bürgergeld relevant, dann benötigst Du auch eine Abschlagszahlung, also einen Bescheid über die monatliche Vorauszahlung und den bekommst Du vom Energieversorger.