Linksradikale Messerstecher?


05.06.2024, 10:30

Also generell mit Messerstechern, egal woher. Das Linksradikale nur wg. dem Artikelbezug


05.06.2024, 11:40

https://x.com/AUF1TV/status/1798284537161449840

nachdem ich jetzt ein Video vom Vorfall gesehen habe würde ich das mit versuchtem Mord def. zurücknehmen (da auch seriöse Zeitungen anders berichtet haben bin ich von mehr ausgegangen) in dem Fall, dennoch sollte es schwere Konsequenzen haben.

2 Antworten

Das politische Klima hierzulande ist zunehmend vergiftet und gewaltbereit. Alle Akteure in der Gesellschaft brauchen ein neues Verständnis dafür, dass Gewalt kein legitimes Mittel der politischen Meinungsäußerung sein kann.

Ansonsten kann man da präventiv wenig machen, zumindest nichts kurzfristiges.

Letztlich muss jeder, der politische Gewalt ausübt - egal aus welcher Richtung, egal in welche Richtung - bestraft werden. Der Rechtsstaat muss da knallhart durchgreifen, da solche Taten unsere Demokratie gefährden.

Letztlich schaden solche Taten nur dem eigenen Lager.

Es ist eine Straftat. Straftaten sind gesetzeswidrig. Eine Straftat, z.B. Verletzung oder Mord mit Messer, ist weder per se links, rechts, islamistisch oder typisch männlich/typisch weiblich.

Die Straftäter können aber aus unterschiedlichen Beweggründen das Gesetz brechen.

Sie werden verfolgt, beurteilt und bestraft! Das war und ist schon immer so in einem Rechtsstaat wie Deutschland. Diffizil ist das Strafmaß und in welcher Form es der Täter "büßen" muss. So gibt es bei Kindern und Jugendlichen, bei geistig Eingeschränkten, psychisch Kranken oder unter Drogen stehenden Tätern Urteile, die diesen Umstand mit einbeziehen.

Es gibt genügend Gesetze für alle möglichen Straftaten! Sie werden angewandt!

Ein Verurteilter wird in Deutschland für seine Tat bestraft. Denn er hat sie in Deutschland begangen.

Deine Frage könnte auch darauf abzielen, wie man Straftaten verhindern kann.

Das ist eine andere Sache und hat mit der Justiz nichts zu tun.


geheim007b 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 10:45

man kann schwere Straftaten auch damit verhindern dass man leichtere konsequent bestraft und nicht ständige eine du du du strategie fährt. Klare Grenzen setzen, schon frühzeitig.

0
Goldlaub  05.06.2024, 10:51
@geheim007b

Ja. Auch das wird gemacht. Oder glaubst du, die deutsche Justiz vermittelt: Kleine Anfänge, kleine Straftaten oder leichte Vergehen sind erlaubt? ;-)

0
geheim007b 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 10:54
@Goldlaub

JA, ganz klar. Kleine vergehen werden mit Geldauflagen oder ähnliches geschlossen, oder gar nicht erst verfolgt weil man besseres zu tun hat

0
Goldlaub  05.06.2024, 11:07
@geheim007b

Sollte man kleine Straftaten lieber verfolgen, als schwere?

Deine Behauptung, kleine Straftaten würden nicht verfolgt ist falsch!

0
geheim007b 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 11:16
@Goldlaub
Sollte man kleine Straftaten lieber verfolgen, als schwere?

nein, man sollte genug personal stellen um alle verfolgen zu können

Deine Behauptung, kleine Straftaten würden nicht verfolgt ist falsch!

"... die angezeigte Straftat würde nicht weiter ins Gewicht fallen, daher wird der Strafantrag gemäß ZPO 0815 fallen gelassen"

"... es könnte ja sein dass das alles nicht so gemeint war, daher wird der Strafatrag fallen gelassen" (sinngemäß)

"... ist nicht eindeutig zu identifizieren, daher wird der Strafantrag fallen gelassen" (mehr oder weniger wörtlich - 1000% eindeutiger Fall)

Ich hab schon zu viel schreiben der Staatsanwaltschaften gesehen um noch an ein wirklich funktionierendes Rechtssystem zu glauben. Waren zwar keine Gewalttaten, aber dennoch Straftaten. Ich versteh auch dass sie schlichtweg kein Personal haben für kleine Fische und daher alles was geht abbügeln, aber aus Opfersicht ist das sehr sehr frustrierend und natürlich leiden anständige Menschen darunter (ich lehne Geringverdiener, Bürgergeldempfänger und ähnliches als Mieter generell ab, und bin sehr sehr vorsichtig bei generellen Verträgen sofern nicht 100% vorkasse geleistet wird... dauerschuldverhältnisse meist ausgeschlossen).

Ist jetzt alles abseits von Gewalttaten, aber zeigt dass eine lasche Justiz ein problem für jeden ist.

0
Unholdi  05.06.2024, 12:10
@geheim007b

Die Erfahrung, das Strafen nicht unbedingt hilfreich sind, ist Zu dir noch nicht vorgedrungen, oder??

0
geheim007b 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 12:52
@Unholdi

nicht bestrafen aber auch nicht unbedingt. Und das wichtigste daran ist dass man sie zeitweise aus dem verkehr zieht.... Opferschutz vor Täterschutz. Immer.

0
Goldlaub  05.06.2024, 15:55
@geheim007b

Das was du darlegst: "... die angezeigte Straftat würde nicht weiter ins Gewicht fallen, daher wird der Strafantrag gemäß ZPO 0815 fallen gelassen"

"... es könnte ja sein dass das alles nicht so gemeint war, daher wird der Strafatrag fallen gelassen" (sinngemäß)

"... ist nicht eindeutig zu identifizieren, daher wird der Strafantrag fallen gelassen" (mehr oder weniger wörtlich - 1000% eindeutiger Fall)

sind Teile der Rechtssprechung! Also rechtmäßig, rechtens.

Oder möchtest du behaupten, deine drei Sätze seien wider dem Gesetz, also gesetzeswidrig, also dass das Gesetz nicht geachtet werde?

Wenn es keinen Strafbestand gibt, ist es nun mal so! Da aber eine Verurteilung bei Straftaten erfolgt, ist das, was du anführst, eben nicht übertragbar! ;-)

0
geheim007b 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 18:12
@Goldlaub

sagen wir eher die Staatsanwaltschaft will da keinen Straftatbestand erkennen. Wenn jemand blutüberströmt mit messer in der Hand allein in nem Raum steht, ein erstochener vor ihm liegt und bekannt ist dass beide einen heftigen Streit hatten dann kann man ja immer noch sagen aber evt. war ja alles ganz anders... und wenn es ein Video gibt könnte es ja ein Deepfake sein und überhaupt sind die Beweise alle nicht ausreichend.

0
Goldlaub  05.06.2024, 23:39
@geheim007b

Ja, es ist leider möglich, dass Deep Fakes etwas vorgaukeln.. In diesem Fall ist es aber nur von dir als möglich eingebracht. Kannst du demgegenüber ganz klar wissen, was da geschehen ist?

Ich sag dir ein Beispiel, warum man da vorsichtig sein soll mit Vermutungen, denen man das Vorurteil: "So war es und nicht anders".

Ich zeige in einem Beispiel auf, wie fragwürdig deine Intention ist, erste Eindrücke als unumstößlich zu betrachten: Da wird Folgendes festgestellt bzw. man sieht: Zwei blutüberströmte Leute. Einer liegt am Boden. Einer steht mit Messer in der Hand. Der, der am Boden liegt, wollte den Stehenden abstechen, er traf ihn einige Male mit dem Messer. Deshalb ist der Stehende blutüberströmt. Doch der konnte dem Angreifer ein paar Faushiebe versetzen und ihm das Messer abnehmen.

Und den möchtest du jetzt anklagen, oder nicht?

Es ist nun mal so, dass es in der Justiz nicht immer 100%ig möglich ist, den wahren Tatbestand aufzuklären. Aber es wird alles dafür getan, was in einem Rechtsstaat möglich ist. Es gibt bei Unklarheiten zwei Möglichkeiten. Weil es keine Beweise gibt, kann man nicht von bewiesener Tat ausgehen. Oder man interpretiert - je nach Vorurteil, Befangenheit oder Gesinnung - dass man eben keine Beweise aber trotzdem eine Verurteilung anstrebt.

0