Lidl Versetzung in andere Filiale

7 Antworten

Grundsätzlich ist der Einsatz an einem anderen Arbeitsort möglich, sofern dies im Arbeitsvertrag so geregelt ist, jedoch gibt es auch hier für den Arbeitgeber Grenzen. Er kann nicht pauschal sagen: "Ich habe das so entschieden, also ist es so.", sondern die Interessen müssen gegenseitig abgewogen werden.

Der Arbeitgeber muss eine billige Entscheidung treffen. Bedeutet diese Entscheidung für dich eine unzumutbare Härte so ist sie unbillig. Das kann z.B. der Falls ein, wenn du Kinder hast und die Erziehung dadurch gefährdet ist oder wenn du pflegebedürftige Angehörige hast oder wenn der Arbeitsweg unzumutbar wäre.

Billiges Ermessen:

Das Direktionsrecht darf nur nach billigem Ermessen i.S.d. § 315 BGB ausgeübt werden. Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (BAG 23.09.2004 - 6 AZR 567/03).

Nach der Rechtsprechung (u.a. BAG 13.06.2012 - 10 AZR 296/11) bestimmt sich das billige Ermessen bei der Ausübung des Direktionsrechts nach den folgenden Grundsätzen:

Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit."

In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen.

http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Direktionsrecht-d163981.html

Es wäre beispielsweise für den AG nicht zulässig, wenn er dich von Filiale A zur Filiale B schickt, und dann für Filiale A einen neuen Mitarbeiter einsetzt der dort genau die gleiche Tätigkeit fürs gleiche Gehalt ausübt. Denn so entsteht für dich ggf. ein Nachteil der nicht verhältnismäßig ist, weil der AG auch den neuen MA in Filiale B einsetzen könnte. Hier stünde dein Nachteil keinem erkennbaren Vorteil des AG gegenüber.

Am besten informierst du dich beim Betriebsrat. Da du jedoch bei Lidl bist kann es sein, dass es bei dir keinen gibt. In diesem Fall wende dich an ver.di, denn ich gehe mal davon aus, dass du als Mitarbeiter im LEH Mitglied bei ver.di bist.

Wenn du keine Sondervereinbarungen in deinem Arbeitsvertrag stehen hast besteht ein Arbeitsvertrag zwischen dir und Lidl.Dann hast du keinen Anspruch auf eine bestimmte Filiale und kannst dort eingesetzt werden wo du gebraucht wirst.

Persönliche Wünsche brauchen nicht berücksichtigt werden.

kommt auf den inhalt des vertrages an.....in der regel behalten sich arbeitgeber ein sogenanntes direktionsrecht vor.....das heisst: sie können dich jederzeit an einen anderen ort versetzen.....allerdings können sie keinen umzug oder ähnliches verlangen und müssten für deine mehrkosten aufkommen!

Kommt drauf an wie es im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Grundsätzlich stehen die Chancen jedoch schlecht, Einsatzort des Arbeitnehmers fallen in das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Das kann nur arbeitsvertraglich anders geregelt sein...

bin selbst im verkauf, bei mir ist das im vertrag geregelt - ich geh auch mal davon aus, dass das die meisten größeren filialisten in den verträgen regeln. ansonsten mal beim betriebsrat anklopfen