Lehrerin nennt Soldaten bezahlte Mörder?


18.09.2023, 14:05

Die wollte mir die ganze Zeit einreden so einen langweiligen nine to five Bürojob zu machen.

17 Antworten

halt eben Fragen, womit sie mich in gewisser Weise bloß stellen wollte.

Sind jetzt nicht unbedingt bloßstellende Fragen, sondern durchaus Fragen, mit denen man sich beschäftige sollte, wenn man sich mit der Berufswahl beschäftigt. Nicht umsonst ist ein Psychologisches gespräch Teil des Auswahlverfahrens.

Ansonsten ja das darf Sie, auch wenn man sicherlich über die Form diskutieren kann. Jeder kann hierzu seine eigene Meinung haben und diese auch vertreten und auch diskutieren. Wenn das dein Wunsch ist, solltest du klar dazu Stellung beziehen können und auch aus deiner Sicht auf solche Fragen antworten können. Wenn man Soldat werden möchte, sollte man sich aber vorher auch selbst über seine ethischen Grundsätze im Klaren sein und die unschönen Seiten nicht einfach abtun.


verreisterNutzer  18.09.2023, 14:18

Wenn das dein Wunsch ist, solltest du klar dazu Stellung beziehen können und auch aus deiner Sicht auf solche Fragen antworten können. 

Braucht er aber nicht.

John006 
Beitragsersteller
 18.09.2023, 15:23
@verreisterNutzer

Ich konnte die Fragen selbstsicher beantworten.

Ich fand es bloß unprofessionell von ihr einen 16 Jährigen von seinem Berufswunsch zu hindern, nur weil es ihr nicht passt.

Also ich finde das gesamte Verhalten deiner Lehrerin in dieser Situation sehr, naja, falsch.

  • Anfangs rückt sie dich und deinen vor allem deinen Traumberuf vor der gesamten Klasse in ein schlechtes Licht. Das geht so nicht, schon dreimal als Lehrkraft...
  • Dann kommt sie mit sehr pessimistischen (woher ist sie sich denn so sicher, dass du im Krieg dienen wirst?) und auch definitiv beurteilenden und politische Richtungen fördernden Aussagen ("Empfindest du es als menschlich andere Lebewesen zu töten?" I mean, wie haben die Hölenmenschen sich denn ernährt? haha).
  • Zuletzt versucht sie dir noch eine Meinung aufzuzwingen bzw. eher eine abzuscherben.

Alles in allem verstößt sie gegen gefühlt jede Regel, die Lehrer haben. Und das sind echt nicht so viele und vor allem sind sie nicht kompliziert...

Ich würde in der nächsten Stunde nochmal mit ihr darüber reden und ihr auch aufzeigen, dass ihr Verhalten nicht richtig war. Wenn sie dies nicht einsehen kann oder will, solltest du dich an die Vertrauenslehrkraft wenden.

"Was machst du, wenn der Feind mit Frauen & Kindern zusammen in einem Haus ist"?

-> Siehe Kriegsvölkerrecht. Ist geregelt

"Du weißt schon, dass du in diesem Beruf Menschen töten musst oder?"

-> Wenn es keinen Krieg gibt, musst du auch niemanden töten.

"Empfindest du es als menschlich andere Lebewesen zu töten?"

-> Das geht die Lehrerin nichts an.

Zum Thema "Soldaten sind Mörder!" siehe hier

Soldaten sind Mörder – Wikipedia

Schon 1992 hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Abwandlung des Tucholsky-Zitats zu befassen. Es hob ein früheres Urteil gegen das Satiremagazin Titanic auf, das den Namen eines behinderten Reserveoffiziers mit dem Zusatz „geb. Mörder“ versehen hatte.[19]
Ein ungleich größeres Echo riefen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 25. August 1994 und vom 10. Oktober 1995 hervor.[20]
1994 entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Pazifisten, der während des Zweiten Golfkrieges sein Auto mit drei Aufklebern versehen hatte, darunter einer mit dem Tucholsky-Zitat.[21] Es hob ein Urteil des Amtsgerichts Krefeld auf, das den Angeklagten zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Unter anderem argumentierte das Bundesverfassungsgericht damit, dass „Mörder“ nicht in seiner juristischen Definition verstanden werden müsse, dass der Gesamtzusammenhang der Aufkleber nicht ausreichend gewürdigt worden sei und dass ein spezieller Bezug zur Bundeswehr nicht bestehe.[21]
In der Entscheidung von 1995 über gleich vier ähnliche Verfassungsbeschwerden – darunter wegen eines Spruches mit der falschen Übersetzung “A soldier is a murder” (deutsch: „Ein Soldat ist ein Mord“) statt “A soldier is a murderer” –, hob das Bundesverfassungsgericht, das im selben Jahr schon wegen des Kruzifix-Beschlusses im Zentrum der öffentlichen Diskussion stand, erneut Urteile gegen Pazifisten auf.[22] Einer der Gründe war wiederum, dass die Gerichte ungerechtfertigterweise eine spezifische Beleidigung der Bundeswehr in der allgemeineren Aussage gesehen hätten.

Es empfiehlt sich auch ein Blick auf

Sprachliche, juristische und inhaltliche Diskussion der Aussage

kurz: Sie darf das, aber es stellt nur ihre Meinung dar, mehr nicht.

Wenn es ein Vortrag mit anschließender Duskussion war, dann hättest Du genau mit diesen Fragen rechnen und Antworten darauf vorbereiten müssen. Das sind eben noch die typische Fragen aus der Prüfungskomission für Wehrdienstverweigerer.


John006 
Beitragsersteller
 18.09.2023, 17:23

Komischerweise wurde bei den anderen nichts kritisiert oder nachgefragt.

Außerdem konnte ich die Fragen selbstsicher beantworten. Also ich hatte kein Problem damit.

John006 
Beitragsersteller
 18.09.2023, 17:29
@Jo3591

Nein, ich finde es nicht gut von ihr, dass sie jungen Menschen ihren Traum rauben möchte, nur weil es ihr nicht passt.

sirigel  18.09.2023, 18:04
@John006

Wenn es dein fester Wille ist, bleibt er es auch.

Du kannst sie ja beim nächsten Treffen mal fragen, wer sie denn im Krigsfalle persönlich verteidigen soll? oder ob ihr das egal wäre?

Sie darf ihre Meinung kundtun, mehr ist es nicht.

Von Experte Hrimthur bestätigt

Deine Lehrerin darf durchaus die von ihr geäußerte Meinung haben. Sie darf diese Meinung auch in neutraler Form gegenüber Schülern äußern. Wenn sie sich allerdings so geäußert haben sollte, wie Du es hier schreibst, dann hat sie nicht objektiv eine Meinung vertreten sondern war extrem subjektiv und unsachlich. Außerdem hat sie versucht, dich zu beeinflussen. Beides ist mit ihren Dienstpflichten nicht vereinbar. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde dürfte (falls passende Zeugenaussagen erbracht werden können) vermutlich Erfolg haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

EnisLatskin  21.10.2023, 16:06

Darf sie im privaten Gespräch. Es muss nur klar sein, dass sie ihre persönliche Meinung vertritt. Das ist gegeben, damit hätte eine Dienstaufsichtsbeschwerde null Chancen

John006 
Beitragsersteller
 19.09.2023, 10:07

Vielen Dank, doch so weit möchte ich anfangs nicht gehen.

Ich werde heute noch ein Gespräch mit ihr vereinbaren und es ihr erklären.

Wenn Sie Nachsicht zeigt, ist alles gut, doch wenn nicht werde ich es meinen Eltern erzählen und eine Stufe weiter gehen. (Direktor informieren)

EnisLatskin  21.10.2023, 16:08
@John006

Kannst du dir auch schenken. Du hättest keine Chance mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde