Lehrer will Eltern anrufen?

2 Antworten

Kommt auf das Bundesland an. In manchen Schulgesetzen ist vorgesehen, dass die früheren Erziehungsberechtigten noch bis zum 21. Geburtstag des Schülers über wesentliche schulische Angelegenheiten zu unterrichten sind.

sie Darf es aber sie darf es auch nicht da du immernoch Schüler bist bzw. in der Schule bist sind ja wahrscheinlich deine Eltern eingetragen als Erziehungsberechtigte/Hilfsberechtigte und auch wenn du 18 bist dürfen es deine Lehrer aber deine Eltern wiederum dürfen dir halt kein Hausarrest oder so geben. Hoffe das hat geholfen👍

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung