Lehrer Ipad kontrolle?
Dürfen Lehrer 1.Ein Schüler dazu auffordern ihr Ipad zu öffen damit der Lehrer rein gucken kann 2. Darf ein Lehrer die Taps der Schüler öffnen 3.Darf der Lehrer den Safari Suchverlauf eines Schülers auf dem Ipad durchsuchen und kontrollieren 4. Darf der Lehrer [auch wenn ausversehen war] ein update auf dem Ipad vom Schüler machen und das ganze vor der ganzen Klasse. Also nur um es klar zu stellen. Das alles ist passiert bei mir. Der Grund war es gab keinen.sie hat es nur bei mir gemacht. Ich hab nichts auffälliges gemacht was den Unterricht behindert oder so. Und die Ipads von denen ich spreche sind die Schulipads die wir von der Schule bekommen haben. Wir können die Dinger selber benutzen, Pin festlegen,... Darf der Lehrer das alles ? Ich meine ich hab nur eine Schulpflicht und keine öffne dein Ipad für dein Lehrer Pflicht oder ?
12 Antworten
Bei uns kann der Lehrer zu jeder Zeit gucken wo wir sind und was wir tun. Natürlich haben alle Lehrer Zugriff und können jede Klasse auswählen. Selbst wenn ich gerade zuhause Hausaufgaben mache können sie zuschauen oder mich steuern, mein i Pad Speeren oder selber von dort Arbeiten 😐
und ja sie dürfen es wenn das i Pad von der Schule ist (es ist schließlich von der Stadt nur ausgeliehen!)
Höh, bei uns können die Lehrer sogar durch ihre Geräte Zugang zu unseren Bildschirmen bekommen und sofort sehen, welche Tabs wir auf haben, was wir gerade machen, in welcher App wir herumhängen… Aber klar dürfen sie das, es ist schließlich das Gerät der Schule oder Stadt.
Die Geräte gehören ja der Schule und nicht Dir. Daher bin ich der Meinung, dass die Lehrkräfte darauf zugreifen dürfen, genauso wie sie auch Dein Heft kontrollieren (nicht Deinen Rucksack!) dürfen.
Also ist das bis zum Ende des Vertrags (also bis schulende) so gesehen meins ?
Es ist nicht deins. Google mal den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.
Tatsächlich ist es aber so, dass ohne deine Zustimmung kein Zugriff durch Dritte (Wie etwa Lehrer) geschehen darf, da es sich hierbei um einen Fall handelt, wo die DSGVO anwendbar ist.
Dies sollte dem Schulkörper bekannt gewesen sein, als er dir das Gerät leihweise zur Verfügung gestellt hat.
Sehe ich tatsächlich anders. Das iPad ist auch keine Wohnung, sondern ein Arbeitsgerät, welches dem Schüler zur Erledigung schulischer Aufgaben überlassen wurde. Alles was datenschutzrelevant ist, muss auf dem privaten Gerät erledigt werden.
Warum darfst du dein Tablet einfach mit in die Schule nehmen und es dann noch benutzen das Check ich nicht
Ja Zugriff von mir aus aber er kann mich nicht dazu auffordern es zu öffnen. Sei Problem. Und außerdem hat er nur mich kontrolliert
Nein, dürfen sie nicht, da es unter Privatsphäre fällt und daher könnte ein Lehrer dabei verklagt werden.
Ja gehört ja nicht dir sondern der Schule. Die dürfen das immer
Nein, ist auch bei Leih- oder Mietgeräten ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Wird einem Menschen ein Gerät gestellt, bedeutet dies nicht, dass der Leihende die Daten des Anleihenden einsehen darf, wie er will. Ein Vermieter darf ja auch nicht einfach so in deine Wohnung.