LEG akzeptiert Mietminderungen nicht was tuen?
Hallo liebe Leute, ich wohne jetzt seit 3 Jahren in Köln in einem naja, nennen wir es mal "Mehrfamilienhaus". Dies wird unter der Hausverwaltung der LEG geführt. Jeden Winter haben wir die gleichen Probleme. Die Heizung und das Warmwasser gehen einfach nicht.
Da auch noch die Fenster undicht sind, habe ich massive Feuchtigkeit in meinem Zimmer, was auch zu Schimmel führt. Die letzten Jahre, habe ich es einfach Akzeptiert, nun habe ich aber diesen Winter die Schnauze voll gehabt und habe das magische Wort "Mietminderung" entdeckt.
Ich habe jetzt über den Kompletten Winter so gut wie keine Heizung gehabt und meist im Fitnessstudio geduscht, weil wir kein Warmwasser hatten. Ich habe jedes mal die Mietminderungen angekündigt und ein Frist von 2 Wochen gesetzt um die Mängel zu beseitigen.Leider hat sich keiner gemeldet um etwas zu ändern. In dem Schreiben was ich verfasst habe, habe ich Präzedenzfälle von ähnlichen Situationen genommen und die Aktenzeichen und alles nötige mit ein gefügt. Ebenfalls habe ich natürlich die Miete nur um den Prozentsatz gemindert der Rechtlich erlaubt ist.
Nun nach 5 Monaten entscheiden Sie einfach das keine der Minderungen rechtskräftig ist und schicken mir eine Mahnung.
Was kann ich tuen??? ich bin student und habe dementsprechend keine Finanzielle Mittel um mir einen Anwalt oder eine Rechtsschutzversicherung zu leisten.
Danke im Voraus
5 Antworten
Die Mietminderung passiert kraft Gesetz. Da hat der Vermieter gar keine Möglichkeit, dem zu widersprechen oder die Minderung zu genehmigen. Es ist so, dass man einfach entsprechend weniger Miete schuldet. Dadurch kann man auch gar nicht in Verzug kommen.
Jedoch ist es wichtig, die Höhe der Minderung mit einem Rechtsanwalt abzusprechen. Es ist keinesfalls zu empfehlen, die Höhe selbst zu bestimmen. Jeder Fall ist etwas anders, weshalb Vergleichsfälle von Urteilen nur bedingt helfen. Mindert man zu viel, kann man doch in Verzug geraten. Im Streitfall soll die Minderung doch auch vor einem Gericht Bestand haben.
Der Vermieter muss/braucht die Mietminderung nicht zu akzeptieren. Du musst sie nur ankündigen und durchführen. Bei den beschriebenen Mängeln durchaus verständlich!
Wer entscheidet denn, was rechtskräftig ist und was nicht? Das kann doch nur ein Richter! Geh aufs Amt, soweit ich weiß, kannst du dort einen Beratungsschein anfordern für kostenlose rechtliche Hilfe, wenn deine finanz. Situation das nicht erlaubt.
Da Du diese Problrme bereits seit Jshren hadt, hättesr Du längst msl dem Mieterverein Köln beitreten können, der Dich in Sachen Mietminderung unterstützt und bei einem evtl. Gang vor Gericht mit einem Anwalt auch vertritt.
Diese 99 Euro an Jahresbeitrag hättest Du Dir auch als Student gut leisten können und die wären gut angelegtes Geld gewesen.
Geh mit deinen Einkommensnachweisen und dem Mahnschreiben zum Amtsgericht und beantrage einen beratungshilfeschein. Mit dem geh zu einem Mietrechtsanwalt und bitt den um Hilfe. Der wird dem vermieter einen passenden Antwortbrief schicken. Der Eigenanteil, den du dann zahlen musst bewegt sich um die 25 € rum. Kommt es dann zum Klageverfahren, wird der Anwalt Prozesskostenhilfe für dich beantragen... die wird dann genehmigt und der Staat zahlt deine Anwaltskosten.
Wenn der Vermieter merkt, dass du dich wehrst, dann werden sie idR einlenken. Denn ein Rechtsstreit kommt die teurer als die Reparatur der Schäden.
Ohne einen Anwalt bist Du gegen ein Wohnungsgesellschaft völlig machtlos. Deswegen hat man ja schließlich eine Rechtsschutzversicherung.