Frage zur 1% Regelung Dienstwagen?

5 Antworten

Also...

Die 1% (des Listenpreises) monatlich werden Deinem Bruttogehalt hinzugerechnet.

Ein Dienstwagen ist ein sogenannter "geldwerter Vorteil", für den musst Du fein Steuern an Papa staat zahlen und auch Sozialabgaben abdrücken - ganz normal, wie Gehalt.

Und ja, dadurch steigt Dein Bruttoeinkommen.

Und um es nicht steigen zu lassen, streicht Dir der AG im Gegenzug den Betrag vom Brutto weg.

Damit verdienst Du wieder genau so viel wie vorher, nur dass das Fahrzeug ein Teil Deines Gehaltes darstellt.

Ist das Rechtens so das er dann einfach senken darf?

Und ja klar darf der das.

Ansonsten würdest Du ja eine Gehaltserhöhung bekommen (Derzeitiges Gehalt plus 1% Listenpreis), was ja nicht der Fall ist.

Rechnerisch bleibt durch den Abzug Dein Gehalt gleich.

Oder hat er garkeine kosten zusätzlich

Eben. Der hat dadurch keine Zusatzkosten. Ob er Die Dein gehalt ganz oder geringer und mit Geschäftsfahrzeug zahlt, ist erstmal gleich.

Natürlich hat der Kosten, irgendwie muss die Karre ja finanziert werden, aber bezüglich Dir hat er keine Zusatzkosten.

Es gibt 2 Möglichkeiten:

den Firmenwagen "on top" also als Gehaltserhöhung.

Dann zahlst du auf den Geldwerten Vorteil der Privatnutzung, also die 1% Steuern und Sozialabgaben.

Auf der Gehaltsabrechnung steht dann z.B. statt 5000 dann 5500, das wird versteuert und vom Nettolohn gehen dann aber die 500 Euro ab. (beim Beispiel 50.000 Wert, kein Weg zur Arbeit)

Wenn du den Firmenwagen bezahlen muss, dann zahlst du netto 500 Euro, in Gegensatz zur Leasingrate beim Autohändler ist dann aber alles abgegolten: Tanken, Reparaturen, Steuer, Versicherung, wenn der AG grosszügig ist sogar der Sprit im Urlaub. Für Finanzamt ist das gleich ob man noch was selber bezahlen muss. Und günstiger als kaufen oder selber leasen ist es in fast allen Fällen.

Richtig billig sind Elektrofahrzeuge, wobei dazu auch Plug in Hybride zählen .. was sich aber gerade etwas ändert. Da werden nur 0,5% angesetzt.


habeinefrage07  05.07.2022, 06:37

meinst du mit "alles abgegolten" auch den Sprit den man privat nutzt?

juergen63225  07.07.2022, 07:29
@habeinefrage07

So ist es .. richtig attraktiv sind Firmennamen nur wenn der AG da großzügig ist. Selbst die urlaubsfahrt nach Spanien kann steuerfrei den Sprit vom AG nutzen ohne steuerliche Konsequenzen.

da sollte er mal seinen Steuerberater fragen:

Entsprechend der 1 % Regelung – auch Listenpreismethode genannt – wird bei der Berechnung der Einkommensteuer 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Dieser sogenannte geldwerte Vorteil erhöht das Bruttogehalt und durch die Steuerprogression den Steuersatz.10.08.2021

Das nennt man Gehaltsumwandlung - das geht nur einvernehmlich und ist (leider) zulässig, wenn man, in erster Linie, nicht tarifgebunden ist.

Wenn man tarifgebunden ist, dann schließen Tarifverträge i. d. R. eine Gehaltsumwandlung grundsätzlich aus; diese ist meist nur im Rahmen einer Altersvorsorge möglich.