Nun schreibt mir meine Krankenkasse, dass ich beim Finanzamt die gezahlten Krankenkassenbeiträge zurückerhalten könne.

Zweifelhaft, dass dir das deine Krankenkasse so geschrieben hat. Möglicherweise hat man dich darauf hingewiesen, dass du deine Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen kannst.

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Weibliche Beschneidung ist keine Pflicht im Islam, das stammt noch als Brauch aus einer Zeit vor dem Koran und ist in vielen Staaten strafbar.

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Eigentlich sollte dort gesagt werden, in welchem Staat sich das ereignet haben soll. 'Arbeitslager' gibt es allerdings in westlichen Staaten in der Regel nicht mehr.

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Du kreuzt die Forderung an, die du gegenüber dem Finanzamt hast und die du an deinen Bruder abtrittst. In deinem Fall wird es wahrscheinlich die Einkommensteuer für zwei Jahre (2021/2022) sein.

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Bei einem Minijob übernimmt normalerweise der Arbeitgeber pauschal die Abgaben. Das Pflichtpraktikum wäre zu versteuern, allerdings fällt Lohnsteuer bei Steuerklasse 1 erst ab über 1.200 €/Monat an.

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Das ändert nichts am eigentlichen Tatbestand und ist somit unerheblich.

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Hättest du dich wirklich damit beschäftigt, wäre dir eventuell § 112 BGB aufgefallen. Minderjährige können ein Gewerbe nur mit Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten und Genehmigung durch das Familiengericht anmelden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

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Was genau ist da passiert?

Es gab ein Urteil des Bundesgerichtshof, das automatische Gebührenerhöhungen verboten hat.

Soll ich es aussitzen und nicht aktiv zustimmen?

Wenn du nicht zustimmst, wird die Bank dein Konto möglicherweise kündigen.

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20 € pro Einwohner sind gerade mal 1,6 Milliarden €. Das bringt so gut wie gar nichts.

Wir Deutsche wollen das so.

Klar, genauso wie wir die Einführung des Sozialismus wollen. Nicht.

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Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen Daten, u.a. die Kirchenzugehörigkeit, online über ELSTER abzufragen. Entweder hat dein Arbeitgeber das nicht getan oder du bist als kirchensteuerpflichtig gemeldet. Du solltest dich daher an deinen Arbeitgeber wenden.

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Was passiert wenn ich die steuerliche erfassung nicht ausgefüllt abschicke bzw. die Anmeldung?

Gar nichts, jedenfalls solange nichts, bis du die freiberufliche Tätigkeit anfängst auszuüben.

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wie es dazu kam das Deutschland 16 Bundesländer hat

Deutschland war schon immer ein föderalistisch organisierter Staat, schon das Deutsche Reich hatte mehr als 20 Länder.

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Als Lediger ohne Kinder hast du Steuerklasse 1.

Ich habe nachgelesen und im Internet steht, dass man In die Steuerklasse 6 kommt wenn man bei seinem zweiten Job mehr als 450€ monatlich verdient

Steuerklasse 6 ist aber auch dann anzuwenden, wenn deinem Arbeitgeber deine Steueridentifizierungsnummer nicht vorliegt.

§ 38b Absatz 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz:

die Steuerklasse VI gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und einem weiteren Dienstverhältnis sowie in den Fällen des § 39c.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39c.html

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Finanzämter interessieren sich nur für die tatsächlichen Verhältnisse, also kannst und solltest du angeben, von wo aus du auch tatsächlich zur Arbeit gefahren bist.

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