Laptop auf ebay Kleinanzeigen verkauft, wie lange muss ich den Artikel zurücknehmen?
Ich habe am 28.02.2022 mein komplettes gamingsetup mit allem drum und dran verkauft und nun, über einen Monat später möchte mich die Käuferin anzeigen wegen Betrug. Ein paar Infos: ich habe in die Anzeige reingeschrieben dass 2 Tasten sich schwerer drücken lassen und hab der Dame auch angeboten ein Video von der Tastatur etc zu schicken aber das wollte Sie nicht. Ebenso habe ich Garantie und Rücknahme ausgeschlossen. Die Ware wurde per Post gesendet. Jetzt sagt sie dass sie die Tastatur austauschen lassen wollte und sie 150€ zahlen müsse da ein Wasserschaden vorliegt. Jetzt sagt sie dass ich das bezahlen muss oder sie geht zur Polizei und stellt Anzeige
Was soll ich denn jetzt machen???
9 Antworten
wie wurde gezahlt, Sicheres Bezahlen über Kleinanzeigen?
Käufer eröffnet Käuferschutz.
Gewährleistung/Sachmängelhaftung wurde nicht ausgeschlossen.
oder aber:
der Wasserschaden ist beim Käufer entstanden und will von dir den Schaden ersetzt haben ...
abwarten was passiert; wer aber gleich mit dem Anwalt/Betrug droht, dürfte man nicht unbedingt ernst nehmen, und meint auf dem Weg den Kaufpreis mindern.
Ich frage mich, ob Du Sachmängelhaftung richtig (rechtswirksam) ausgeschlossen hast.
Schau Dir dazu mal diesen Artikel an:
https://praxistipps.focus.de/sachmaengelhaftung-ausschliessen-das-sollten-sie-wissen_129093
Das ist nämlich wichtig!
So wie Du es schilderst (hebe alle Kommunikation vorerst auf!), dürfte es schwer sein, Dir Arglist nachzuweisen. Ich nehme auch an, dass dem nicht so ist und die Beweislast liegt meines Wissens nach mein Käufer.
Ebenso habe ich Garantie und Rücknahme ausgeschlossen.
Das ist der leider übliche Unsinn. Eine Garantie gibt man immer freiwillig. Gibt man keine, worauf auch immer, kann man sie auch nicht ausschliessen.
Ein Recht auf Rücknahme gibt es nicht, von daher braucht man sie auch nicht auszuschliessen. Macht man es trotzdem, darf der Käufer, egal, was passiert, den Artikel behalten. Du hast die Rücknahme ja ausgeschlossen.
Was du hättest machen sollen: Die Gewährleistung ausschliessen. Das wäre das einzig Sinnvolle gewesen. Hast du aber nicht gemacht. Ist in diesem Fall zum Glück unerheblich, denn: Der angebliche Wasserschaden müsste beim Kauf bereits vorhanden gewesen sein. Du hättest ihn demnach verschwiegen. Nach 4 Wochen wird es der Käuferin nicht mehr möglich sein, nachzuweisen, dass dieser Schaden bei dir bereits entstanden ist, und nicht erst später, als sich der Laptop im Besitz der Käuferin befunden hat.
Von daher: Lehn dich entspannt zurück. Dir kann nichts passieren, weil ich davon ausgehen, dass nicht über paypal oder mit einem anderen Käuferschutz gezahlt wurde.
wie lange muss ich den Artikel zurücknehmen?
Gar nicht. Hast du als privat Verkäufer ja ausgeschlossen.
da ein Wasserschaden vorliegt
Gab es denn mal ein solches Ereignis bevor du das ganze Verkauft hast? Wenn ja, hättest du ggf. darauf hinweisen müssen. Ansonsten könnte man dies als Betrug werten, wenn du es wissentlich verschiwegen hast.
Jetzt sagt sie dass ich das bezahlen muss
Naja, wenn du nichts von dem Schaden wissen konntest, hast du dir nichts zu schulden kommen lassen.
Und selbst wenn du von dem Schaden hättest wissen können, muss ja keine betrügerische Absicht von dir Vorliegen. Es kann auch einfach ein Mangel sein. Du als Verkäufer hast dann das Recht auf Nachbesserung (also Beseitigung des Schadens durch dich). Geht das nicht, kann man sich auf Preisminderung oder auch Rücktritt vom Kauf einigen.
Was soll ich denn jetzt machen?
In jedem Fall weiterhin kommunizieren und zwar bitte freundlich und sachlich.
Folgendes könntest du tun:
Wenn du weißt, dass es einen solchen Schaden nicht gibt würde ich ihn abstreiten. Soll sie doch Anzeige stellen. Meiner Meinung nach steht dann Aussage gegen Aussage.
Du könntest auch versuchen einen Kompromiss zu suchen wie: Ich habe alles umfassend beschrieben. Tut mir Leid, dass Sie nicht zufrieden sind. Ich kann Ihnen 50 € anbieten als Entgegenkommen für Ihre Enttäuschung.
Gar nicht. Hast du als privat Verkäufer ja ausgeschlossen
Das hat mit privat oder gewerblich nichts zu tun. Die Rückgabe braucht man nie auszuschliessen, weil es ein solches Recht nicht gibt.
Das sieht das gesetzliche 14-tagige Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften bei Kauf bei gewerblichen Händlern aber ganz anders. Daraus folgt unmittelbar das Recht die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben zu können.
Natürlich braucht man es als Privatverkäufer nicht unbedingt ausschließen, da es oft offensichtlich ist, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Es dennoch zu tun schafft aber Klarheit.
Das Widerrufsrecht hat nichts mit einem Rückgaberecht zu tun. Man kann einen Kauf widerrufen, ohne, dass der Verkäufer die Ware zurück haben möchte. Das sind zwei verschiedene Dinge.
über einen Monat später möchte mich die Käuferin anzeigen wegen Betrug
Anzeigen kann vieles. Ob es am Ende was bringt, ist eine andere Geschichte.
Ebenso habe ich Garantie und Rücknahme ausgeschlossen.
wie hast du es genau formuliert? Das wäre wichtig. Hast du die Haftung rechtswirksam ausgeschlossen?
Hast du auch eine Kopie deiner Anzeige gespeichert, um nachweisen zu können, wie du es formuliert hast?
Betrug wäre es nicht, so wie du es formulierst, aber eventuell musst du dafür haften.
Es wurde mit Sparkasse gezahlt