EBay Kleinanzeigen Gegenstand angeblich defekt?
Hallo zusammen,
Ich habe vor ein paar Tagen ein Gimbal der Marke Zhiyun per EBay Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer behauptet nun, dass es defekt angekommen ist. Das kann aber eigentlich nicht sein, da ich es selbst vor dem Abschicken nochmal überprüft hatte. Er will nun sein Geld zurück, um es mir dann zurückzusenden und Versandkosten soll ich auch tragen. Ich bin sehr skeptisch, da ich vermute, dass er es ohne Kamera eingeschalten hat und es dadurch kaputt gegangen ist. Angeblich hat die Stabilisierung von Anfang an nicht funktioniert, doch ich hab sogar noch Fotos davon, als ich es am letzten Tag genutzt hatte. Dort erkennt man auf dem Bild, dass die Kamera durch das Gimbal perfekt ausbalanciert ist. Rückgabe etc. hatte ich sicherheitshalber als Privatverkäufer per: "Als Privatverkäufer schließe ich Rücknahme, Garantie und Gewährleistung aus." ausgeschlossen. Was soll ich nun machen? Habe echt keine Lust mich mit Anwälten rumschlagen zu müssen, wenn ich es nicht zurücknehme.
Gruß
5 Antworten
Erstmal: Ein Rücknahme braucht man nicht auszuschliessen, weil es kein Recht darauf gibt. Die kann man nur freiwillig einräumen. Ebenso kann man auch keine Garantie ausschliessen, die kann man nur freiwillig geben.
Einzig die Gewährleistung kann man ausschliessen, und das hast du getan. Der Käufer müsste nachweisen, dass der Artikel von der Beschreibung abweicht und bei dir bereits kaputt war, du ihn also falsch beschrieben hättest.
Wenn du dir sicher bist, dass du im Recht bist, solltest du abwarten, was weiterhin passiert. Mit Anwälten schlägst du dich noch lange nicht herum. Vermutlich wird niemals ein Anwalt tätig werden :-)
Einer Rücknahme musst du übrigens niemals zustimmen, sofern du den Artikel nicht wieder zurückgeschickt haben möchtest. Würdest du dieser zustimmen, müsste der Käufer erstmal in Vorleistung treten und die Rücksendekosten bezahlen. Erst nach Erhalt müsstet du ihm den Kaufpreis und die Versandkosten (Hin- und Rücksendung) erstatten.
hm. Auf welcher Grundlage? PayPal kann ja eben nicht das defekte Gerät begutachten und erstrecht nicht sagen, wann der Defekt eingetreten ist. Ich hab davor Skrupel, PayPal anzubieten... Aber gut, hier wäre eine Antwort vermutlich nur Spekulation.
Als Verkäufer solltest du niemals paypal anbieten.
Entschieden wird manchmal willkürlich, manchmal verlangt paypal vom reklamierenden Käufer aber auch einen Nachweis über die beanstandeten Defekte.
keine bange! der online-kauf über eine online-anzeige birgt immer erhebliche risiken für den käufer, da diese bei ebay nicht über den käuferschutz abgesichert sind. daher sollte man diese kleinanzeigen-portale nur für den direkten, persönlichen verkauf mit zug-um-zug geschäften so wie mit anzeigen in der hiesigen tageszeitung benutzen.
der käufer muss den juristischen weg der mängelrüge gehen, wenn er forderungen stellt. und das ist für ihn erstmal viel arbeit und bedeutet kosten. auch die drohung mit anwalt muss man in abstimmung zum warenwert sehen. wenn der anwalt minimum 200 € kosten würde und der artikel ist nur 40 € wert, erkennt auch eine 98jährige oma, dass das unrealistisch ist.
und du hast selbstverständlich das recht, solche forderungen erstmal abzulehnen. dann muss der käufer beweisen, dass der artikel bereits beim erhalt mangelhaft war. zwar kannst du vermutlich genau so wenig das gegenteil beweisen, aber der käufer "ist am zug".
also lehne alles ab und warte ab, was passiert.
- einfach abwarten, ob er ernsthaft sein Geld zurück will...
- außerdem: er müsste erst die Ware zurücksenden und dann gibt es evtl. sein Geld zurück... du könntest ihm auch für die Prüfung und erneute Zusendung Kosten berechnen, wenn es sich heraus stellt, dass er selbst schuld ist, oder dass gar kein Defekt vorliegt...
- so dreist wie der Käufer Forderungen stellt, will er wohl schummeln...
War der Versand versichert oder unversichert?
dann hast du es richtig verpackt und wenn ich es richtig verstanden habe auch Beweisbilder, dass es vor dem Versand in Ordnung war. daher bist du raus. Er kann von dir nichts fordern. Er kann es höchstens bei der Post probieren, sollte dir aber egal sein. mach dir keine Sorgen, die Kosten wären für ihn viel höher als der Warenwert. Wahrscheinlich Eigenverschulden, ihm gefällt es nicht mehr oder hat es nach dem Kauf irgendwo günstiger entdeckt
Versichert, aber er behauptet, dass die Motoren kaputt sind und das kann ja nicht beim Versand passieren. Außerdem war das Gimbal im Hardcase verpackt
Hallo zurück,
wie hat er bezahlt, per Überweisung oder per PayPal?
Gezahlt wurde per Überweisung auf Wunsch meinerseits, da ich mit PayPal auf Kleinanzeigen bisher eher schlechte Erfahrungen gemacht hatte.
Das ist schonmal gut für Dich, da er Dir das Geld nicht mehr wegnehmen kann.
Was den Schaden angeht ist ER in der Beweispflicht.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass er dafür einen Anwalt bemüht.
was wäre im Fall von PayPal-Zahlung? Wenn der Käufer sein Geld zurückfordert? Das ist für mich als Verkäufer immer so eine Sache... (aus reinem Interesse)